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Deutsches Design

Vertreter mit gebundener Marschroute vs Bote


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Guten Tag zusammen,

es gibt hier nicht zufällig wahnsinnig gebildete Juristen (oder solche, die es noch werden wollen) die mir gerader erzählen könnten, wie ich in meinem Fall herausginde, ob ein Bote oder ein Vetreter mit gebundener Marschroute vorliegt?

Wäre echt genial...
Einen schönen Tag...


Deutsches Design: Vertreter mit gebundener Marschroute vs Bote

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/stellver.htm

"Die Tatsache, dass der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgibt, unterscheidet ihn auch vom Boten. Der (Erklärungs-)Bote überbringt lediglich eine fremde Willenserklärung, weshalb man ihn auch als "Brief auf Beinen" bezeichnen könnte. Ob jemand als Vertreter oder Bote handelt, entscheidet sich nach dem äußeren Auftreten, wie es für den Vertragspartner erkennbar ist. Dabei spricht die Tatsache, dass die betreffende Person einen eigenen Entscheidungsspielraum hat, für ein Handeln als Vertreter, das Fehlen eines solchen für eine Botenstellung. Zwingend ist dies jedoch nicht, denn der "Vertreter mit gebundener Marschroute" hat nach dem Umfang der ihm erteilten Vollmacht ebenfalls keinen Entscheidungsspielraum. Entscheidend ist aber, wie er nach den Umständen des Einzelfalls dem Vertragspartner gegenüber auftritt und wie dieser sein Verhalten verstehen durfte."


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