404 404

Design made in Germany

Deutsches Design

Arbeiten während einer Ausbildung?


Design Magazin Design Agenturen Designer Design Weblogs Design Magazine Design Portale Design Communities Design Hochschulen Design Organisationen Design Ressourcen Design Shops Grafikdesigner Schriftdesigner Webdesigner Interfacedesigner Flashdesigner Motiondesigner Sounddesigner Fotodesigner 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Hi!

Ich habe im August eine Ausbildung zum Mediengestalter angefangen. Ich hatte davor auch einige grafische Tätigkeiten für eine Firma gemacht. Dies wurde über meine Lohnsteuerkarte abgerechnet.

Aber die Lohnsteuerkarte brauche ich ja nun für den Betrieb in dem ich die Ausbildung absolviere.

Die Frage wäre. Ist es erlaubt neben einer Ausbildung noch kleine grafische Tätigkeiten zu machen? (Klar sollte ich die Firma fragen).

Aber meine Frage wäre. Wie rechne ich die Tätigkeiten dann ab? Soll ich mir für 200 Euro im Monat eine Umsatzsteuernummer besorgen? Wie besorge ich mir solch eine Nummer bzw wie rechne ich das dann Steuerrechtlich ab? Lohnt sich das dann überhaupt noch oder wird dann so viel abgezeogen?

Gibt es eine Grenze beim dazuverdienen? In der Ausbildung werde ich 780 Euro im ersten Lehrjahr erhalten. Wenn ich dann noch 200 Euro nebenher verdiene, darf ich das?

Über ein paar Tipps in der Richtung würde ich mich freuen.

Danke. A.


Deutsches Design: Arbeiten während einer Ausbildung?

Für wen machst Du das andere auf welcher Basis?
Wie hast Du es denn vorher gemacht?


-Du kannst Dir noch ne zweite Lohnsteuerkarte vom Finanzamt schicken lassen. Die ist dann allerdings immer Steuerklasse 6. D.h. Du kriegst ne Menge Steuern vorherein abgezogen. Die Du dann aber auch später durch die Einkommensteuererklärung zurück bekommst (das Kreuz oben rechts nicht vergessen). Das kann dann aber ne Weile dauern. Ich habe zb. jetzt erst die Nachzahlung von letztem Jahr bekommen.

-Neben Lohnsteuerkarte kannst Du auf Rechung arbeiten! Das sollte aber Deine Bezüge von der Lehrstelle nicht übersteigen. Am Besten nochmal beim Finanzamt fragen. Anrufen und doof stellen, da sind die dann immer nett ;)

-Wenn Du auf Rechnung nebenbei arbeitest, dann erhebe am Besten keine Umsatzsteuer. Das erspart Dir ne Menge Steuerarbeit und Stress (und Mahngebühren). Da musst Du bei Deinen Rechnungen extra noch gut sichtbar unten hinschreiben "Keine Mehrwertsteuer, da Kleinunternehmer nach §19 des UStG". Soweit ich weiss, brauchst Du dann auch keine UStid auf der Rechnung zu schreiben, da Du ja auch keine einnimmst.


Momentan ja nicht aber vor der Ausbildung habe ich bei einer Firma naja in Richtung Gestaltungsassisten gearbeitet und habe intern mitgeholfen, die Werbung im Haus für diese Firma zu produzieren.

Naja. Ist schon etwas schlecht, da beides in der gleichen Branche ist.


-Wenn Du auf Rechnung nebenbei arbeitest, dann erhebe am Besten keine Umsatzsteuer. Das erspart Dir ne Menge Steuerarbeit und Stress (und Mahngebühren). Da must Du bei Deinen Rechnungen erxtra noch gut sichtbar unten hinschreiben "Keine Mehrwertsteuer, da Kleinunternehmer nach §19 des UStG". Soweit ich weiss brauchst Du dann auch keine UStid auf der Rehnung zu schreiben, da Du ja auch keine einnimmst.

Ja. Auf Rechnung arbeiten sollte gehen bzw der Firma ist egal ob ich denen eine Rechnung gebe oder über die Lohnsteuerkarte.
Aber darf man als Kleinunternehmer nicht über 100 Euro verdienen?
Ich kann doch nicht einfach eine Rechnung über 200 Euro schreiben und dann nirgendswo Steuern absetzen?

Obwohl es ja Regelungen gibt, dass man während einem Arbeitsverhältnis einen 400 Euro Job ausüben darf. Und lohnt sich das dann mit Steuerklasse 6 noch oder wird dann vom Ausbildungsvertrag auch mehr abgezogen?


verstehe die letzte frage jetzt nicht so ganz, aber wenn du zusätzlich einen 400 euro-job machst, dürfte an sich nichts abgezogen werden.


wenn du lieber auf rechnung arbeiten willst, kannst du das freiberuflich oder mit gewerbe tun.
bei zweiterem musst du ein gewerbe beim gewerbeamt anmelden. beim ersteren brauchst du nur eine steuernummer (beim gewerbe brauchst du die auch), die bekommst du beim finanzamt.
dabei u.u. kleinunternehmerregelung beantragen und wie oben schon erwähnt auf dem umsatzsteuerkram somit verzichten. (kleinunternehmerregelung hat nichts mit nur 100 euro verdienen zu tun.)

bleibst du unter 7600/jahr einkommen, zahlst du auch keine steuer mehr auf deinen freiberuflichen kram, liegst du drüber musst du die steuer für deine freiberüflichen einkümnfte nächstes jahr dann nach der steuererklärung nachzahlen.


(und da es den eindruck machst, als hast du wirklich noch gar keine ahnung – du wirfst da sehr viele dinge durcheinander, kleinunternehmerregelung, steuern "absetzen", ...– kannst du hier nochmal alles im detail nachlesen: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php)


auf jeden fall solltest du dir eben die einwilligung deines ausbildungsbetriebs holen.


Moment moment.
Also es gibt zwei Versionen: einaml Rechnung schreiben und einmal Steuerklasse 6.

Rechung schreiben:
Der Jahresbetrag den Du über Rechnung bekommst, sollte nicht den Jahresbetrag Deiner Ausbildung übersteigen. Also kannst Du auch über 100eu verdienen.

Doch Du kannst eine Rechung üer 200eu stellen und keine Steuern abgeben. Denn solange Du KEINE Mehrwertsteuer nimmst ist das ok.
Also kurz einen Steuerexkurs:
-Mehrwertsteuer ist eine Endverbrauchersteuer. Der Verbraucher zahlt die! Wie bekommt der Staat die jetzt von dem? Entweder er hält die Hand auf bei jeder Kasse im Supermarkt, dann wäre das Problem herauszufinden welche Kasse jetzt Endverbraucherkasse ist oder nicht.
Oder der Staat nimmt immer Mwst auf jede Kasse/Rechnung. Und Du musst die ihm immer zahlen (Ende des Jahres oder Quartal). Dann liegt es an Dir zu Beweisen, dass der Pc den Du kaufst nicht für Dich privat (Endverbraucher), sondern natürlich nur für Dein Geschäft ist - Du also keine MwSt bezahlen brauchst.
-Einkommenssteuer: Bezahlt jeder Depp, auch Ackermann (Obwohl ich mir bei dem nicht so sicher bin), wenn Du über 13.000eu(?) im Jahr verdienst. Hat nix mit der MwSt zu tun. Ist aber auch Finanzamt. Ab 13.000eu (?) musst Du Lohnsteuern zahlen inkl Rente, Krankenkasse,...



Lohnsteuerklasse 6 lohnt sich schon. Aber Du bekommst, sagen wir mal, 1/4 des Geldes erst eca. 1 Jahr später. Aber Du bekommst es.


lohnsteuer und einkommenssteuer ist natürlich nicht das selbe (da das bei frank jetzt so klang).
lohnsteuer zahlst du, wenn du wo angestellt bist und das wird automatisch von deinem gehalt abgezogen.
einkommenssteuer zahlst du auf das, was du in einer nicht-feste-anstellung verdient hast (?), und das wird erst das jahr drauf fällig, weil die höhe davon abhängt, wieviel du in dem jahr verdient hast.


Aaaalso. Den Fall hatte ich derzeit auch. Wenn dein AG der Nebentätigkeit dich auf 400Eurobasis einstellt und die pauschale Lohnsteuer übernimmt, musst Du beim FA rein gar nichts angeben.

Ich habe extra eine entsprechend fachkundige Person befragt.


Vielen Dank für die ganzen Antworten, war sehr hilfreich.

> Aaaalso. Den Fall hatte ich derzeit auch. Wenn dein AG der Nebentätigkeit dich auf 400Eurobasis einstellt und die pauschale Lohnsteuer übernimmt, musst Du beim FA rein gar nichts angeben.

Ok. Und wie mache ich das mit der Lohnsteuerkarte am besten? Muss ich eine zweite beantragen und die dem Ausbildungsbetrieb geben? Die andere bleibt beim Nebenjob. Oder muss ich zwei neue Lohnsteuerkarten beantragen, da dann in beiden Steuerklasse 6 drin stehn?

Ich weiß noch nicht ganz wie ich da vorgehen soll. Also Steuern zahl ich normal beim Ausbildungsgehalt und bei dem anderen Job zahl ich gar nichts.

> bleibst du unter 7600/jahr einkommen, zahlst du auch keine steuer mehr auf deinen freiberuflichen kram, liegst du drüber musst du die steuer für deine freiberüflichen einkümnfte nächstes jahr dann nach der steuererklärung nachzahlen.


7600 Euro insgesamt oder beim Nebenjob? In der Ausbildung verdiene ich mehr. 780 mal 12 sind 9360 Euro für die Ausbildung plus dann etwa 200 Euro beim Nebenjob..


[quote]Ok. Und wie mache ich das mit der Lohnsteuerkarte am besten? Muss ich eine zweite beantragen und die dem Ausbildungsbetrieb geben? Die andere bleibt beim Nebenjob. Oder muss ich zwei neue Lohnsteuerkarten beantragen, da dann in beiden Steuerklasse 6 drin stehn[/quote]

Gar nischt. Der Betrieb meldet dich an, zahlt 30 Prozent Pauschalabgaben und fertig ist der lack.


die 7600 (aber schau das bitte nochmal bei dem von mir geposteten link oder sonstwo nach) beziehen sich schon auf dein gesamtes einkommen. da wird zb auch sowas wie waisenrente mit angerechnet.
aber diese 7600 sind eh nur interessant wenn du auf rechnung arbeitest. denn dann hast du ja für deine einnahmen ausserhalb der ausbildung noch gar nichts gezahlt.

wenn du dich für den 400-euro-job entscheidest, womit du besser fährst wenn du nur so wenig verdienst, zahlst du wie gesagt nichts. wenn du das selbe geld, was du da verdienst in rechnung stellen würdest, würdest du auf einmal schon ein bisschen was zahlen an steuern. (so reime ich es mir jetzt mal zusammen.)


Was Du auch noch bedenken solltest: UNBEDINGT die Nebentätigkeit Deinem Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) mitteilen und auch um GENEHMIGUNG bitten!

Kann sonst übel Ärger geben!


Meine Empfehlung:

1. Dem Betrieb mitteilen, bwz. nachfragen, ob das okay ist und es nicht zu einem Interessenkonflikt kommen kann. Was schriftliches tut gut.

2. Beim Finanzamt Steuernummer beantragen

3. Gewerbe anmelden, falls du doch mal, wie ich, die Druckabwicklung übernehmen wirst und dann zu deiner Dienstleistung auch mit Ware handelst.

4. Steuer ausweisen. Aus Erfahrung mit meiner früheren, freiberuflichen Tätigkeit weiß ich, das du bei manchen Geschäftskunden ohne Steuerausweisung anecken wirst.

Diese Angaben sind ohne Gewähr :-)


auf jedenfall schriftlich (1)


ich würde weder gewerbe anmelden noch von anfang an steuer ausweisen. ich hatte da nie probleme mit.


@ Julia
Haben dich Kunden noch nie gefragt, ob das nun netto oder brutto ist, und ob sie die Steuer als Vorsteuer verrechnen können? Aber ich denke, wenn wir über die Kleinunternehmerregelung sprechen, ist meine Empfehlung nur bedingt anzuwenden.


auf meinen rechnungen und angeboten steht jeweils nur ein betrag, zusätzlich der hinweis, dass ich laut § 19 (?) des Umsatzsteuergesetztes (Kleinunternehmerregelung) nicht umsatzsteuerpflichtig bin.
weiter hat das nie einen interessiert, sie haben ja auch nicht sooo einen großen nachteil davon.


Funktioniert und ist die einfachste Lösung.
Dann muss man auch nur die normale Steuererklärung (2 Blätter wo man mehr als die Hälfte überspringt) und ein Zusatz-Blatt wo man nur Einnahmen und Ausgaben einträgt ausfüllen (so war es 2005).

Du darfst dabei aber gewisse Grenzbeträge nicht überschreiten (dann kriegst du erst kein Kindergeld mehr, je nach Bundesland ab ca. 7500€ und später musst du Umsatzsteuer ausweisen und deine Einnahmen komplett versteuern).

Da solltest du dich aufm Finanzamt erkundigen, ab wann du welche Grenze überschreitest und ob dein Ausbildungsgehalt da auch dazuzählt.
Die sind eigentlich immer ganz nett, vor allem zu jungen "Unternehmern".


Ich gehe mal davon aus, das man oder auch Frau ;-) als Freiberuflicher wie ein selbstständiger Unternehmer rechnet. Ergo kannst du von einer Rechnung ohne Steuerausweisung keine Vorsteuer geltend machen. Wenn das mal betriebswirtschaftlich kein Nachteil ist ...


also bei mir hätte es sich bisher einfach nicht gelohnt, so viel zeug kaufe ich nicht, dass mir das was bringen würde.


Schon klar, vielleicht bin ich auch nur ein Pedant *hehe


? vielleicht kaufst du einfach mehr zeug?


Genau! Zeuch und Schachteln ;-)


Seitentitel: Arbeiten während einer Ausbildung?