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Deutsches Design

Verbreitung von Links zu illegaler Software


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>wie bitteschön sollen die zuordnen können wer hier wer ist? Ich komm da gerade nicht mit...

ich weiß nicht, ob das system hier direkt die IP-adressen mitspeichert, zumindest wird es aber der (apache?) webserver von 1und1 tun. standardmäßig werden bei jedem aufruf IP, die genaue aufgerufene seite, uhrzeit, referer, browseridentifikation im log des webservers gespeichert. bei jeder webseite.
das kann man als betreiber des servers selber ausschalten (darauf hat martin aber keinen einfluß), dann weiß der serverbetreiber aber u.U. selbst nicht genau, was auf seinem server los ist — daher nicht empfehlenswert.

es gibt sicher umstände, die es den deutschen behörden erschweren, an die IP-adresse zu kommen. benutzt jemand z.b. einen ausländischen proxy, also dessen IP-adresse, stehen die chancen, je nach beziehung zu diesem land und einrichtung, um einiges schlechter dort ran zu kommen.


Deutsches Design: Verbreitung von Links zu illegaler Software

Hallo allerseits,

ich habe heute ein sehr unerfreuliches Schreiben von einer Anwaltskanzlei aus München erhalten.
Diese wirft mir vor hier in diesem Forum jemandem einen Link zu einer illegalen Software empfohlen zu haben.a
Dabei handelt es sich um ein DVD Ripp-Programm. Grund für das Thema war das jemand von hier eine eigens erstellte DVD nicht mehr konvertieren konnte.
Ein weiteres Mitglied hier hat eine weiteres Programm genannt welches auch ausdrücklich im Schreiben erwähnt wird. Hier habe ich jedoch leider immer noch keine Rückmeldung.
Grundsätzlich wusste ich bis heute nicht das die Verbreitung von Links zu illegaler Software rechtlich derart geahndet werden kann und wird. Dieses Thema wurde heute gelöscht damit dieser Verstoß nicht weiter besteht.

Diese Kanzlei schreibt unter anderem im Namen der bekanntesten Musik- & Entertainmentfirmen Deutschlands.

Was mir recht suspekt erscheint ist das diese Kanzlei mir die beiden Formulare heute abend (20.11.) zuerst per Fax dann per E-Mail gesendet hat.
Das postialische Schreiben soll noch folgen. Daran ist nur komisch das ich bis zum 24.11. also bis Freitag Zeit habe eine Unterlassungserklärung in Verbindung mit einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterschrieben zurückgesendet haben soll. Das Schreiben selbst ist letzten Freitag also am 17.11. ausgestellt worden. Ist es denn ein Muss für mich alle paar Tage meine E-Mails und Faxe abzurufen? Ich bin zwar selbst Kleinstunternehmer jedoch läuft dieses Gewerbe in einem sehr kleinen Rahmen.

Auf den 2 letzten Seiten liegt eine Einstweilige Verfügung bei in der, der Verstoß zusätzlich noch einmal unterstrichen wird. In diesem Schreiben stehen jedoch auch expliziet nur 2 weitere Programme die ich selbst nicht in dem genannten Thread genannt habe. Auf diesen beiden Dokumenten sind alle Namen von
Richtern und Antragsstellern zensiert.

Anbei einmal das Schreiben.
Ich möchte gerne Euren Rat hören. Der Besuch bei einem Anwalt für Urheber- & Medienrecht folgt morgen.
Außerdem weiß ich nun nicht ganz ob die Unterlassungserklärung in Verbindung mit oder ohne der Bezahlung der Vertragsstrafe steht. Ich nehme jedoch an das es so ist!


Folgend der Text


Betreff: wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (PROGRAMM) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a.

Sehr geehrter Herr xyz,

in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Um solche Vervielfältigungen zu verhindern, setzen unsere Mandantschaften Kopierschutztechnologien ein.

Eine Umgehung dieser Kopierschutztechnologien, z.B. durch Einsatz spezieller Umgehungssoftware, ist seit dem 13.09.2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, untersagt. Die neu geschaffene Vorschrift des § 95 a UrhG verbietet das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz solcher Umgehungssoftware. Ebenso untersagt sind bloße Anleitungen und Hinweise zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, z.B. durch Kombination verschiedener Softwaretools.

1. Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, dass Sie entgegen der eindeutigen Rechtslage über die Internetseite

LINK ZU THREAD BEI DMIG

den Bezug der illegalen Software PROGRAMM ermöglichen, in dem Sie einen Hyperlink auf das Downloadangebot eines Dritten setzen:

SCREENSHOT DES THREADS AUF DMIG

SCREENSHOT DER SEITE DIE ICH VERLINKT HABE (RECHT BEKANNTES PC MAGAZIN)


Alleiniger Zweck der Software PROGRAMM ist es, in Kombination mit Programmen, die – für sich genommen – nicht in der Lage wären, kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen, eine sonst nicht vorhandene Funktion zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu schaffen und dadurch die Vervielfältigung kopiergeschützter Medien zu ermöglichen.

2. Durch das Setzen des Hyperlinks auf das Downloadangebot des Dritten ermöglichen Sie den Bezug der illegalen Software PROGRAMM und leisten damit vorsätzlich Beihilfe zu deren rechtswidriger Verbreitung (vgl. Urteil des LG München I vom 14.06.2005, Az. 21 O 11425/05, dem Schreiben als Anlage beigefügt).

Darüber hinaus erläutern Sie, dass die Software PROGRAMM die Umgehung wirksamer Kopierschutztechnologien ermöglicht.

Sie verstoßen damit gegen §§ 95 a Abs.3, 85 UrhG, 823 Abs.2, 1004 analog BGB und sind unseren Mandantschaften daher gemäß § 97 UrhG zur Unterlassung verpflichtet.

Das Gesetz macht hierbei keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch private Angebote sind daher rechtswidrig.

Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.

3. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte haben wir Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis

Freitag, den 24.11.2006, 14.00 Uhr,

ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten.

Die vorliegende Frist ist angemessen, da unsere Mandantschaften ein Recht auf sofortige Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens haben. Bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Sie.

4. Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit haben. Wir werden unseren Mandantschaften daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen. Eine solche einstweilige Verfügung wäre für Sie mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

Gegen andere Anbieter von Umgehungssoftware wurden bereits einstweilige Verfügungen erwirkt (u.a. LG München I, Beschluss vom 02.08.2005, Az. 7 O 14578/05).

Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass ein schlichtes Versprechen, das gegenständliche Verhalten künftig unterlassen zu wollen, oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht geeignet sind, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

5. Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihr Verhalten – sollten Sie gewerblich handeln – strafbar sein kann. Unsere Mandantschaften behalten sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden daher ausdrücklich vor.

Bitte sehen Sie - außer in dringenden Ausnahmefällen - von telefonischen Anfragen ab. In der Regel finden Sie zu Ihren noch offenen Fragen ausführliche Antworten und Hinweise auf den unter

DOMAIN DER KANZLEI

für Sie eingerichteten Informationsseiten. Für den Zugang benutzen Sie bitte Ihre Aktennummer und die Postleitzahl aus Ihrer Adresse.

Mit freundlichen Grüßen ZYX

______________________________________

Unterlassungserklärung

Hiermit verpflichtet sich NAME, ADRESSE, gegenüber den Unternehmen .....

es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen,

die Software PROGRAMM zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

insbesondere den Bezug dieser Software durch das Setzen eines Links auf einen Internetauftritt, auf dem diese Software zum Download angeboten wird, zu ermöglichen.

HIER SOLL ICH MEINE UNTERSCHRIFT LEISTEN!



Hierzu habe ich außerdem folgendes gefunden:
http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/0611/48986.html&wort%5b%5d=kopierschutz
http://www.netlaw.de/entscheidungen/2006-10-11-lg-m-21-0-2004-06.xml


ich dachte immer ein FORUM ist ein rechtsfreier raum, das man menschen, die in einem forum einen link zu einer software posten, dann mit strafandrohung und unterlassung "belästigt" finde ich komisch und macht mich zudem echt traurig.

was wäre denn passiert wenn du in einem CHAT so einen link gepostet hättest oder zu jemanden via icq, msn, skype???

an deiner stelle würde ich mich mit einem anwalt kurzschließen (kostet meißt nicht viel, 50,- - 100euro) und so herrausfinden was das ganze genau zu sagen hat.

www.abmahnwelle.de


@ homer: das deutsche urheberrechtsgesetz verbietet das kopieren von medien unter umgehung von kopierschutzmassnahmen. da die übliche dvd-kopier-software genau dieses tut (den kopierschutz umgehen), ist die verbreitung und der verkauf in der brd verboten.

wenn du links zu derartiger software setzt ,mit dem wissen darum, was diese tut, solltest du dich vielleicht zunächst über die gesetzmäßigen bestimmungen informieren.

wenn du dies nicht tust, bist du deswegen nicht unschuldig.

ich befürchte, dass du um die unterlassungserklärung nicht umhin kommen wirst.

du solltest aber einen anwalt (medienrecht!) konsultieren.

@ bjoern: warum sollten foren ein rechtsfreier raum sein?


Ich mache morgen früh gleich einen Termin, dieser Anwalt sagte mir das ein Termin morgen definitiv möglich ist.
Wie versteht ihr das Schreiben denn? Ist die Unterlassungserklärung in Verbindung mit der Vertragsstrafe gemeint oder entfällt diese wenn ich diese Erklärung abgebe? Mal ganz davon abgesehen was danach noch an rechtlichen Dingen mit dem Gesetzesverstoß folgen könnte.


@tobias, in einem forum kann man sich mit einer fiktiven emailadresse und einem namen anmelden, den es vielleicht gar nicht gibt. von daher ist es schwer für eine anwaltskanzlei die daten von dem user herrauszufinden.

ich ging bis gerade ebend noch davon ausgegangen, das alle aussagen in einem forum, nicht rechtswirkend auf den verfasser sind? da habe ich mich dann wohl geirrt!?


Nunja es ist ja schon länger klar das Blog- sowie Forenbetreiber für die Inhalten auf deren Seiten belangt werden können. Wieso dann nicht auch die Verfasser?

Neulich erst hat Martin doch ein Schreiben von einem Softwarehersteller einer Agenturensoftware bekommen mit der bitte den Eintrag zu löschen. Ansonsten würden diese rechtliche Schritte einleiten...


@ homer: mit der unterlassungerklärung ist keine vertragsstrafe fällig (nur im wiederholungsfall), allerdings kommen noch die kosten für den gegnerischen anwalt (und deinen) als ausgaben auf dich zu.

@ bjoern: darum gibt es auch die impressumspflicht. der forumsbetreiber haftet im zweifelsfall.


Bist du dir da sicher Tobias? Ich frage das weil mir dann ein großer Stein vom Herzen fallen würde.
Denkst du danach könnten diese Daten an ein Gericht geraten das mich dann alleine wegen des Gesetzesbruchs verknacken will?


wie kann ich meinen acount bei dmig loeschen?


jo, ich würds auch so verstehen. unterschreiben, aber nix zahlen. zahlen erst dann, wenn du wieder sowas verbreitest.


Vielen Dank schon einmal. Wenn Ihr weitere Informationen oder nützliche Kentnisse habt dann lasst mich bitte dran teilhaben! Morgen weiß ich mehr und werd euch dann dran teilhaben!


so wie ich das verstanden habe und aus eigener erfahrung (in einer leicht anderen geschichte) weiß, musst du die 10.000 Euro erst zahlen, wenn es zu einer wie man so schön sagt "Zuwiderhandlung" kommt.

macht mir ein wenig angst, dass man jetzt schon so weit ist.


Der Begriff "Zuwiderhandlung" ist meines Wissens aber nicht der Begriff für das erneute Fehlverhalten sondern einfach nur für eine Straftat. Diese ist hierbei ja gegeben!


solange die nicht die ip haben, die das wirklich geschrieben hat, könnte das jeder in deinem Namen gewesen sein.


lass es dir mal von deinem anwalt "übersetzen". will mich da jetzt nicht festlegen. und trette das nicht so groß in der öffentlichkeit breit. auch wenn man nicht erkennt, wer dahinter steckt. wer weiß, wer hier noch mitliest.


vertragsstrafe = erst kommt der vertrag, die strafe dann bei vertragsbruch (glaub ich)


ja, würde auch ganz klar raten: thread ausblenden oder so und kommunikation per mail. könnte sich als intelligentere art damit umzugehen rausstellen, vor allem weil noch kein anwalt beraten hat ...


Hört sich logisch an, ja. Morgen gibts Infos hierzu!


boah, was is hier nur los.
wird höchste zeit für threads, die nur von mitgliedern gelesen werden können.


jo, überleg auch schon...


wobei das hier in fünf jahren der erste ernstzunehmende fall wäre und nach aktuellen wissensstand eigentlich recht harmlos ist.


ich hab auch schon wieder ne benachrichtigung über ein einschreiben im briefkasten. freue mich schon auf den schock dann morgenfrüh.

wo ist der "alle meine posts löschen" button?


zu dem thema sollte man auch mal diesen Artikel lesen:
http://www.heise.de/heisevsmi/
[quote]Dokumentation: Heise versus Musikindustrie

Wie darf ein Presseorgan über Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen berichten? Ist es gestattet, in Online-Artikeln Links zum Hersteller dieser Software zu setzen? In einem Berufungsverfahren des Heise Zeitschriften Verlags gegen die Musikindustrie wird das Oberlandesgericht München diese Fragen zu entscheiden haben. heise online dokumentiert anhand von Originalschriftsätzen der beiden beteiligten Parteien den aktuellen Stand. Wir haben in den Dokumenten teilweise Schwärzungen vorgenommen und URLs unkenntlich gemacht. [/quote]


tut mir leid aber diesen thread hier aufzumachen war eine sehr unkluge aktion...

denn damit hast du dich geoutet dass du es warst der dass geschrieben hat...

hättest du einfach nichts in diesem forum geschrieben und der anwaltskanzlei zu verstehen gegeben dass du den link garnicht ins forum gesetzt hast, dann hätten die dir erstmal beweißen müssen dass du es warst... und dazu hätten sie deine ip gebraucht... und damit wäre es für die warscheinlich so schwer geworden dass sie es aufgegeben hätten...

tja... aber jetzt ist zu spät...


das stimmt nicht. ich habe erst kürzlich ein special gelesen das ein anruf genügt und sie haben die IP bzw die realadresse. war glaube ich in der letzten NEON. da wurde einer abgemahnt der MP3s in tauschbörsen angeboten hat. es gibt sogar schon einen gesetzesentwurf (war es von der bayrischen cdu?) die es künftig den anwälten der großen entertainmentkonzerne ermöglichen ohne verfügung direkt an die provider heranzutreten und die ip bzw die realadresse zu erfahren. so ähnlich wie man heutzutage bei denic schauen kann wem eine .de domain gehört.

das gesetz gibt es zwar noch nicht, aber ich bin mir sicher das die anwälte schon sicher sind durchzukommen. dieser thread in dem du um hilfe und rat suchst verschlimmert also nichts.

verstehe auch kein fachchinesich aber wie martin meinte: ein vertragsbruch erfordert einen vertrag. du verpflichtest dich wohl nur weder diese software zu vertreiben oder zu bewerben. erst danach musst du 10.000 euro bezahlen. bin aber nicht 100% sicher.

dies ist dann wohl ein nachteil das DMIG so gut gecoded ist das es in google immer an erster stelle steht. habe mich sehr gewundert neulich. ich hatte einen thread "allgemeine fragen zu (x)html und css" gestartet und 2 tage später nach CSS und noch einem wort das mir jetzt entfallen ist gesucht, und fand den dmig artikel auf platz 1 in goole. jetzt kann ich mir vorstellen das die anwälte in ihrer mittagspause (oder vielleicht haben die gar einen praktikanten beauftragt damit) einfach ab und zu in google nach der bewerbung dieser software suchen und den dmig artikel gefunden haben, und dann im auftrag der konzerne gleich ein vordruck loschicken mit klageandrohung. da gibts bestimmt einen deal. "liebe kanzlei, wir wollen das die software aus dem netz verschwindet. klagt die leute an, und lasst euch von denen die anwaltskosten bezahlen." oder vielleicht gibts sogar noch einen drauf. juristisch wird das dann so formuliert:

"in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. "

und deine frage zu der email ob es nötig ist sie zu beantworten oder ob es nicht sein kann das man sie mal übersehen hat oder im urlaub ist, ist glaube ich damit begründet das die anwälte wollen das die bringschuld bei dir ist. klar kann man mal im urlaub sein aber das musst du dann erstmal beweisen usw usf.

ich rate dir also einfach immer nur ehrlich zu sein und auch zu antworten. auch wenn es vor gericht gehen sollte und wenn die anwälte oft druck machen sind die richter ja meist human. und ein kleiner link für jemanden der nur seine eigene dvd sichern wollte ist dann auch eben nur eine bagatelle und keine verbreitung illegaler software im großen stil.


Selbst wenn ich nicht im Urlaub bin, bin ich doch nicht verpflichtet dazu meine E-Mails jeden Tag abzurufen? Bei der Frist die gesetzt wurde müsste ich dies schon tun. So wie ich das sehe gehen die zu 100% davon aus das ich ohne groß Nachzudenken die Unterlassungserklärung unterschreibe!


@ die "zustellung" per email ist vielleicht weniger rechtlich bindend, da du das schreiben aber auch via fax bekommen hast ...

aber hier vielleicht mehr dazu:
http://ec.europa.eu/civiljustice/serv_doc/serv_doc_ger_de.htm

aber all unser halbwissen ist in dieser angelegenheit nur bedingt hilfreich.
ein anwalt, der auf medienrecht spezialisiert ist, wird dir eher weiterhelfen können.


absolut lächerlich. du hast ein programm empfohlen, mit dem der fragende eine NICHTKOPIERGESCHÜTZTE DVD kopieren wollte, was zu 100% legal ist, selbst wenn er sie nicht, wie in diesem fall SELBST ERSTELLT hätte. woher sollst du wissen, dass man damit auch böse sachen anstellen kann?

abgesehen davon hast du nicht die datei verlinkt, sondern auf eine bekannte seite, die viele programme zum download anbietet. sollte dieses programm aus irgendeinem grund illegal sein, dann sollten die herren anwälte wohl zuerst einmal da anfangen.

ich bin kein anwalt, kann dir aber nur empfehlen, keine unterlassungserklärung zu unterschreiben. wenn du dann irgendwas in der richtung falsch machst, wirst du richtig belangt. mit einer unterlassungserklärung erkennst du die schuld an.

bekommst aber gleich noch ne email von mir (weißt warum, danke fürs weiterleiten, martin.)


Hä?

Das man deine IP direkt beziehen kann, ohne eine rechtliche Verfügung kann weder die bayrische CDU noch die hessische Tierschutzpartei bewirken. Und jetzt mal dem Verständnis nach: Zeichnet das System den hier alle IP-Adressen auf? Das heisst: Ich tippe hier etwas ein und BUMM habt ihr meine IP. Und noch viel wichtiger: Wird diese dann auch gespeichert? Glaube kaum... Wozu also der Stress?

@Florian: Das ist nur ein unbezahlter Strafzettel :ouw


die daten werden nicht aus dem forum hier gelesen, sondern aus den daten des providers. der kann nämlich genau sagen wann du wo mit welcher ip unterwegs warst.

und es war weder ein strafzettel noch eine einstweilige verfügung oder eine unterlassungsklage. es war meine goldkarte für die packstation! :hammer


hast du eine dsl-flatrate?

dann darf dein provider die daten nicht speichern, sie dienen nämlich einzig und allein der abrechnung. und ein gerichtsurteil besagt, dass es der provider bei einer flatrate keine abrechnungen zu machen hat und somit die daten löschen muss.


das hab ich ja noch nie gehört. quelle?


http://www.golem.de/0611/48783.html

gilt allerdings nur für diesen provider und diesen kunden. anhand dieses musterurteils aber kein problem das erneut durchzusetzen.

gibt sogar ne vorlage:
http://www.kein1984.de/musterklage.html


@ Matthias

dass was du sagst, den wisch einfach schnell zu unterschreiben ist dass dümmste was er machen kann...

auf jeden fall zuerst rat von einem kompetenten anwalt einholen...

nicht dass "homer" zum schluss einfach mal so auf schulden von 10 000 euro sitzt...


OK, wenn nur mein Provider die IP kennt und das System hier diese nicht speichert, wie bitteschön sollen die zuordnen können wer hier wer ist? Ich komm da gerade nicht mit...


quelle: tageszeitung + nachrichten


hier noch was vergleichbares:
http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/366.html


Ich würd den Schmutz vor vorherige Absprache und Einsatz der AdvoCard nimmermehr unterzeichnen!


vielen dank. sehr interessant. bin auch t-offline flat kunde.


>>>boah, was is hier nur los.
wird höchste zeit für threads, die nur von mitgliedern gelesen werden können.


na aber echt ma...


"schockiert"


homer, ich komm nicht zum email schreiben, ich ruf gleich mal bei dir an.


schick mir doch deine Telefonnummer per E-Mail dann ruf ich die in ca. 1 Stunde an. Bin derzeit noch auf der Arbeit.


ich bin auch noch bis heute abend in der agentur. komm nur zwischendurch zum telefonieren...


Oh ok, dann schick mir doch einfach kurz ne leere E-Mail damit ich deine Adresse habe ;)


ich hab nur gesagt er soll ehrlich sein und nicht denken er steht großen businesshaien gegenüber sondern das die richter meist human sind und sehen das es sich nur um eine bagatelle handelt.
hab nicht gesagt er soll unterschreiben ohne einen anwalt zu konsultieren. wollte ihm nur etwas druck nehmen.

das gesetz von dem ich sprach ist ein entwurf der natürlich noch nicht durch ist. gab ja auch proteste dagegen.


@ matthias: homer steht leider sehr wohl dem großen businesshai (vulgo medienkonzern) bzw. der diesen vertretenden kanzlei gegenüber, der von dir genannte "humane" richter ist zu diesem zeitpunkt des abmahn-"spiels" noch nicht dabei. dieser kommt voraussichtlich erst bei einem nichtunterzeichnen der abmahnung zum zuge.

und ein gesetztesentwurf ist nicht mehr als ein unverbindliches stück papier.


wie passend zur t-online sache...news von heute:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/81335


werde nachher mal eine mail an den datenschutz von t-online auslösen.
gebe euch bescheid.


So zurück vom Termin mit nicht sonderlich viel mehr Neuigkeiten.
Die Unterlassungserklärung ist nur die Unterschrift. Bei einer Wiederholungstat wäre dann der Strafbetrag fällig.

Er riet mir die Erklärung zu unterzeichnen um weiteren Stress zu vermeiden. Jedoch sagte er auch das es sehr komisch sei das keine Vollmacht der Unternehmen beiliegen würde. Dieses Anzufechten war aber nicht in meinem Interesse da der Stundenlohn des Anwalts schon hoch genug war. So könnte natürlich jeder ein derartiges Schreiben aufsetzen und sagen er sei von Firma XY beauftragt worden.


neben-info: die justiz-ministerin plant wohl genau wegen solchen fällen, einen gesetzesentwurf fertig zu machen, wo der "erste fall" wohl nur max. 50 € "strafe" betragen darf.

hab leider grad keine quelle für. nur gestern in den nachtnews von rtl gesehen.


Torsten:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/4/0,3672,4076260,00.html


hach, klasse wenn man praktikanten hat, die für einen arbeiten. ;P


[quote] Jedoch sagte er auch das es sehr komisch sei das keine Vollmacht der Unternehmen beiliegen würde. Dieses Anzufechten war aber nicht in meinem Interesse da der Stundenlohn des Anwalts schon hoch genug war. So könnte natürlich jeder ein derartiges Schreiben aufsetzen und sagen er sei von Firma XY beauftragt worden.[/quote]
der angeblich durch die kanzlei vertretene konzern wird über eine rechtsabteilung verfügen. du oder dein anwalt sollten mit dieser kontakt aufnehmen und - ungeachtet einer rechtmäßigkeit der geforderten unterlassungserklärung - euch dort bestätigen lassen, dass die kanzlei wirklich im auftrag eben dieses unternehmens handelt. das ist einfacher und wohl auch billiger, als wenn ihr dieses auskunftsbegehren über die kanzlei spielt ...


OT: doofnase! :p


jonis, deine ip haben wir, die anzeige wegen beleidigung kommt morgen per fax und email ;)


ich hab gar kein fax ... :hehe


Sagt mal, warum macht ausgerechnet dieser Konzern solchen Druck? Hat dann (theoretisch) nicht jeder andere, der DVD´s verkauft (Filme, Musik, Spiele) änliche "Rechte".

Ich meine, warum nimmt gerade dieser hier pauschal das Recht für sich in Anspruch? Die müssen sich doch dann direkt bedroht fühlen... jeder andere aber auch.

Ich kapier die Logik nicht. Wenn ich mir eine Kettensäge kaufe, könnte ich jeden Baum der Stadt abholzen. Warum sollte also gerade der Typ aus der XY-Straße ein Anrecht darauf haben, mich vorsorglich zu belangen????


>> dies ist dann wohl ein nachteil das DMIG so gut gecoded ist

Muss das überhaupt so sein (Martin)? Was ist eigentlich der Grund dafür (meistens lapidare) Forumsbeiträge so hoch bei Google erscheinen zu lassen? Ist das überhaupt von den meisten erwünscht, die hier schreiben? Mal unabhängig davon, dass jeder die Freiheit hat hier seine Klappe zu halten ;-)

grüße,
René


Naja welche Forenbetreiber will denn nicht das Themen aus dem eigenen Forum schnell bei Google gefunden werden? Finde ich absolut nicht verwerflich.


hier noch eine checkliste, was zu tun ist bei abmahnungen:
http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,1896,2003949,00.pdf


das ist sicher ein verband, der gerne abmahnt. rechtlich ist da wenig zu machen, da sie genau wissen, was sie dürfen und was nicht - juristen eben. meine freundin (heilpraktikerin) hatte ebenfalls probleme mit einem dieser vereine. resümee - auch nach einem gespräch mit IHK, Berufsverbänden etc. war/ist, zahle diese gebühr, stimme der unterlassungserklärung zu und passe auf, daß du das nicht wieder tust.

ein bekannter meiner freundin war auf grund eines auslandaufenthaltes nicht in der lage dies zu tun und sitzt nun mit einer strafe von 70.000 € und einem 4cm dicken gerichtsprotokoll/akte da. er verstieß gegen die unterlassung, da er die sachen die beanstandet wurden ,nicht von seiner seite nahm/konnte.

viel glück ...


mal wieder OT:

>Muss das überhaupt so sein (Martin)? Was ist eigentlich der Grund dafür (meistens lapidare) Forumsbeiträge so hoch bei Google erscheinen zu lassen?

darauf, also welcher eintrag wo bei google erscheint, hat martin doch garkeinen einfluß. dmig/tig hat einen guten pagerank, viel inhalt, wird oft aktualisiert. und die einzelnen threads haben keine /?id=129 urls, sondern /125/.
das findet google gut, und die artikel erscheinen daher weit oben, wenn man nach wörtern, die im titel + seite vorkommen.

das wäre sogar noch optimierbar - denn, wie schon gesagt, wer will denn dass seine seite nicht gut gefunden wird, und u.a. neue leser anlockt?


pagerank=0

;)


derzeit angezeigter, ja. der hat sich irgendwann zu tig aufgemacht, aber dass eine domain den komplett abgibt, obwohl sie weiter besteht, geht garnicht.
außerdem erscheinen viele threads unter beiden domains.


ich hab irgendwo gelesen dass ausgerechnet macrovision eben jenes verlinkte programm aufgekauft hat.
woher soll der homer denn wissen, dass es da vielleicht noch ältere versionen gibt?

wenn ich ein programm verlinke, dessen rechte bei der firma macrovision liegen, die ja nunmal als haupteinnahmequelle das schützen von dvds vor pösen raubkopierern hat, dann sollte man ja eigentlich davon ausgehen können, dass deren software legal ist, oder?


und das pc-magazin darf das programm zum download verlinken?


homer, war das ding direkt auf der pc-seite zu saugen oder gabs von da aus nen link zur herstellerseite?

dann biste m.E. eh ausm schneider.


Hab ich auch schon probiert die Tage. Die Seite des PC Magazins ist aus es der Schweiz. Dort sagte man mir das derartige Gesetze wie hier in Deutschland noch nicht festgelegt hat.
Daraufhin habe ich bei Chip.de geschaut und mich bei denen Informiert. Dort wurde derartige Links alle vor einiger Zeit entfernt...

Das Programm wird auf dieser Seite direkt zum download angeboten. Geht auch aus den Screenshots hervor


ist es dann nicht deren pflicht, darauf hinzuweisen, dass dieses programm in manchen ländern u.U. nicht legal ist?

eine andere DVD-kopiersoftware namens DVDS****k hat einen solchen hinweis deutlich auf der Download-Seite.

und zwar so:
"Rechtlicher Hinweis:
Stellen Sie sicher, dass Sie DVD S****k in Ihrem Land verwenden dürfen. Falls Sie aus rechtlichen Gründen DVD S****k nicht verwenden dürfen, ist Ihnen das Runterladen untersagt."

es kann einfach nicht sein, dass man sich als USER vorher rechtlich schlau machen muss, was man schreiben darf und was nicht.


@ oliver

leider schon... heißt nich irgend so ein sprichwort, unwissenheit schützt nicht vor strafe...


dummheit schützt vor strafe nicht!


die gibts beide.


finde das irgendwie völliger schwachsinn,
warum muss und kann überhaupt jemand zur rechnung gezogen werden bzw. haftbar gemacht werden für den illegalen inhalt eines anderen?

daher müsste ja nun jeder sich mit dem aktuellen recht auskennen und der momentane gerichtsstand wissen etc.

könnte man nicht so weit gehen und sagen, das software wie nun aus heise beschrieben "Any DVD" (das wort ist nicht illegal man darf es ja nur nicht verlinken) eigentlich ansich illegal sind, jedoch die benutzung dieses tools nicht? weil soviel ich weiss ist es ja niemanden verboten sicherheitskopien für sich selbst herzustellen.

ich finde das eigentlich ziemlicher schwachsinn, weil man den wirklichen produzenten von anydvd nichts anhaben kann müssen nun diese leute, die eigentlich gar keinen plan haben "MÜSSEN" ob diese software nun legal oder illegal ist.

klar unwissenheit schützt vor strafe nicht, aber wo bleibt hier eigentlich noch der mensch? DARF man behaupten das der mensch in der heutigen informations gesellschaft so gebildet sein muss das er weiss was erlaubt ist und was nicht?

müssen wir nun ein hobby jura studium ablegen? irgendwie geht mir das ganze ziemlich gegen den strich und das kommt mir so vor als muss die Musik Industrie nun wirklich schuldige finden, weil man ja den urhebern der sache nichts anhaben kann. Rein Marketing-technisch gesehen ist es absoluter Stumpfsinn, was hier abgeht, jeder kriegt dies zwangsläufig mit, gut einige werden Angst bekommen und nun in den CD Laden gehen, aber der grosse Teil kriegt so endlich mit was für (meiner Meinung nach) korrupte Firma hier dahinter Stecken, durch ihr eigenes handeln. Versuchen Sie Rechtlich, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit zu unterdrücken um noch mehr Gewinne rauszuschlagen.

Auf der anderen Seite finde ich's ja auch Schade, habe früher gerne mal eine schöne CD gekauft, da hat man ein Cover, schöne bedruckte CD und Hohe Qualität. Mittlerweile frage ich mich einfach ob ich solche Multi-Konzerne die von der Gier besessen sind überhaupt unterstützen soll.
Zur Zeit greif ich nun wirklich lieber zum klassischem Radio oder Internet Radio, indirekt unterstützt man Sie ja auch damit, dann dort bezahlen die Lizenzgebühren direkt die Radiosender.


apropo, die wenigsten hier in diesem forum verlinken webseiten (auch wenn die möglichkeit gegeben ist). die meisten veröffentlichen nur urls und die verlinkung übernimmt das system. also sollte das irgendwanneinmal ein strittiger punkt sein, darf man sich an mich wenden.


das ist ja noch die frage, die ich mir die ganze zeit stelle...

wenn ich eine url angebe, ohne dass ein link draus wird...ist das dann legal?
ich meine sowas mal bei heise gelesen zu haben...


>soviel ich weiss ist es ja niemanden verboten sicherheitskopien für sich selbst herzustellen.

doch, ist es, wenn man dabei einen »kopierschutz« umgehen muss, was any dvd eben macht. hab ich mal gehört.


[quote]doch, ist es, wenn man dabei einen »kopierschutz« umgehen muss, was any dvd eben macht.[/quote]

und was ist wenn man eine dvd ohne kopierschutz mit diesem programm kopiert?


dann braucht man dieses programm ja garnicht, bzw. es hat nichts damit zu tun. es hebt ja nur den kopierschutz auf, kopiert selber nichts.

für einen selbst wäre das dann eine zulässe privatkopie, meine ich.
aber wo gib's heute noch unkopiergeschützte dvds?


in usbekistan


wir sollten ein krieg gegen der industrie anfangen.


>in usbekistan
das sind sicher originale, aus deutschland exportiert. ^^


gegen dem industrie!

lern deutsch.


ich denke das war eher absicht von dem heinrich. wenn nicht, hat er eine super ausrede.


Verona Bredl :p


@ florian

wenn du die hilfe der polnischen hooligans haben willst (ohne die geht so ein krieg nicht) dann sollten meine deutsch kenntnise unwichtig sein, ausserdem bin ich eh besser als du.

lies das mal erst vor

GRZEGORZ BRZECZESZCZYKIEWICZ


dominic:
"aber wo gib's heute noch unkopiergeschützte dvds?"

gibts ne menge von. musik-dvds sind oft ohne schutz.
die aus den zeitschriften (hab z.B. die tvmovie mit dvd abonniert) sind fast immer ohne schutz..


und wo bleibt denn dann die motivation und der nervenkitzel? ^^


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