Konkurrent eines Kunden hat folgenden Slogan: (sinngemäß)
Ist Ihre Plüschtierversteigerung auch zu teuer?
Keine Kombination Bild- oder Wortmarke, nur der reine Satz. Offenbar auch nicht an eine bestimmte Typo gebunden.
Kann man das in dieser Kombination wirklich so schützen lassen, dass man das Monopol auf diese Aussage hat?
Kommt mir etwas seltsam vor. Genauer gesagt, sehr seltsam.
Hypothesen zu diesem Thema bringen nichts, bräuchte relevante Hinweise.
Oder kennt jemand einen auf dem Gebiet versierten Juristen?
Wenn ja, Honorarkosten werden übernommen.
ich liebe es
Schön, Florian. Danke.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18689/1.html
Schön, Florian. Danke. :-)
... diesbezüglich habe ich gute erfahrungen mit herrn folger gemacht.
http://www.anwälte-in-mitte.de/
gruß, der daniel
wahrscheinlich meint daniel
http://www.anwaelte-in-mitte.de/
... gäht auch mit ääähhh.
bai mir näääääächt!
... na dann hast du auch recht, bei mir auf der dose tut es.
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