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Deutsches Design

Selbstständig vs. "Freier Mitarbeiter"


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Hallo. Ich bin sein 5 Jahren in einer Agentur tätig und eigentlich ganz zufrieden. Nun haben sich in letzter Zeit einige Auftragsanfragen angesammelt an denen ich nebenberuflich arbeite. Abgerechnet werden diese Nebenjobs momentan noch über einen Freund der mich für einen ersten dieser Aufträge pauschal angestellt hat was steuerlich aber nur einmal so funktioniert.
Die Frage ist nun wie ich mit diesen freien Aufträgen weiter verfahre. Ist es vorteilhafter ein Gewerbe anzumelden oder sollte ich diese Sachen duch die private Einkommensteuererklärung abrechnen? Über ein Gewerbe kann ich Arbeitsmittel, Homebüro, Super+, usw wohl besser abrechenen, oder? Welche Möglichkeit ist denn steuerlich vorteilhafter? Hat jemand Erfahrung mit dieser Sachlage?


Deutsches Design: Selbstständig vs. "Freier Mitarbeiter"

wenn es um gestaltung geht, dann brauchst du doch kein gewerbe, wichtig ist aber das dein arbeitgeber nichts dagegen hat, arbeitsmittel und sonstige kosten kannst du auch ohne gewerbe abrechnen aber frage lieber beim steuerbüro genau nach.


Wenn Du bei einer Firma angestellt bist, darfst Du nicht einfach Nebenjobs machen, so weit ich weiß, mußt Du die Firma darüber informieren (unsicher), falls Du so etwas wie ein Grafiker bist, mußt du kein Gewerbe anmelden, sondern bist ein Freier (Dienstleistung, Umsatzsteuernummer beim FA beantragen).
Ich denke, auch in Bezug auf eine Bewältigung von Arbeitsstunden, mußt Du dich irgendwann entscheiden, ob Du Angestellter sein willst, oder Selbstständiger. Natürlich geht auch, dass Du Freier bist, die von der bisherigen Firma als Freier einkaufen läßt (2 Tage/Woche) und den Rest der Woche als Selbstständiger arbeitest.


Von meinem Arbeitgeber ist soweit alles auf ok. Werd das auch noch schriftlich bekommen.
Habe wegen dem Steuerlichen schon mit einigen Seiten gesprochen. Von der Umsatzsteuernummer hab ich auch schon gehört. Wie hoch ist denn der Umsatzsteuersatz und wie wird der denn abgerechnet? Pauschal von Auftrag zu Auftrag? Kann ich Kosten wie Sprit, Bewirtung etc dem ebenso entgegensetzen wie bei einem Gewerbevariante?


hier gibts sicher wissenswertes zu den meisten deiner fragen:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php?naviId=179&level=2&count=6.3.


Danke : )


kleine Einwürfe...

Solltest Du kreativ-arbeit - Kunst, machen brauchst Du kein Gewerbe.
Machst Du in Agenturen Reinzeichnungen oder rechnest arbeiten als Reinzeichnung ab ist es Dienstleistung (und nicht künstlerisch) und dafür brauchst Du ein Gewerbeschein (zumindest sagte man das mir so).
Also kurz und guut, alles nicht künstlerische ist Gewerbepflichtig... sonst kommt das Finanzamt blöd.

Umsatzsteuer ist erst dann sinnvoll, wenn Du auch viele Ausgaben hast, bei denen Du was reinbekommst (kaufst Du Dir ein Auto, viele Computer ect. -> MwST). Sowieso UsST erst ab 17.500 Euronen, darunter gilt die kleinunternehmerregelung. Muss meist monatlich abgerechnet werden...

Absetzten kannst Du alles was Du irgendwie hinargumentieren kannst... "für eine Präsentation sollte ich eine Kiste Bier fotografieren, der Auftrag kam nicht zustande" übertreiben geht aber nicht... denn nicht jedes Finanzamt glaubt das Du 53 x fehlgeschlagene Präsentationen hast.

Der absolute Vorteil den Du hast, durch Deine Festanstellung bist Du weiterhin Versichert... solltest aber aufpassen, das Du nicht mehr als Freischaffender verdienst als bei Deiner Festanstellung, sonnst gibts Ärscher (alles aufs Jahr gerechnet).
Soweit ich weiss bist Du sogar bei Nebeneinküften bis 6500Euro Steuerfrei.. kann ich aber nich garantieren..


Ist meine ich auf 7400 Euro gestiegen. Bei der gesetzlichen Sozialversicherung würde ich die Künstlersozialkasse wählen. Billiger geht´s nicht…

Aber wenn du noch bei deinem AG angemeldet bis ist es ehe perfekt. Eigentlich brauchst du, wenn du nebenbei Tätig wirst in Deutschland nur einen Briefbogen (mit all den Daten) und eine Steuernummer. Wenn´s einmal doch über die mindestgrenze geht solltest du mit einem/einer Steuerberater/in reden.


Kann man dann eigentlich die Steuernummer nehmen, die auf der Lohnsteuerkarte steht?
Wie gebe ich sowas eigentlich bei Stuererklärung an?

Mir ist es letztes Jahr passiert, dass ich für einen Kollegen 1-2 Sachen gemacht habe.
Ich habe ein Gewerbeschein, allerdings auf etwas vollkommen anderes ausgestellt. Da ich dieses Jahr, einfach nur um mehr als einen Kunden zu haben, noch ein paar Kleinigkeiten im Gestalterischen machen wollte, dachte ich darüber nach, ob ich es auf meine Karte nachtragen lasse.

Blöd?


Das hört sich alles sehr verheißungsvoll an.
Zum Thema Umsatzsteuer. Selbst davon bleibt man bis 7400Euronen befreit? Brutto bleibt gleich Netto? Wow! Hab schon mehrfach von der Formulierung "Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen" auf Rechnungen gehört. Hängt damit zusammen, ja?


Ich bin mir nicht sicher ob du die Mwst. draufschlagen darfst wenn du die nicht an den Staat weiter gibst.

Edit: Ou, ich bin bei der Mwst.


MwSt? Umsatzsteuer? Unterschiede?


Öhm, eigentlich… nein.


Ok. Trotzdem erstaunlich dass es die Möglichkeit ohne Steuer gibt, he?


Meinst du die Grenze bis 7400 Euro? Naja, wenn man wirklich viel macht ist die schnell erschöpft.

Was noch wichtig ist: Sammel so viele Quittungen und belege wie du nur kriegen kannst, damit du später alles beim Finanazamt vorlegen kannst. Denn du zahlst nur für den Betrag Steuern der über die steuerfreie Grenze liegt.


Ich denke bei den 7400 handelt es sich um den Freibetrag für die LOHNSTEUER, oder? Die zahlt man als Freischaffender doch sicher auch, oder? Es kann auch sein dass man die Steuer zunächst abtreten muß wenn diese monatliche Rechenschaft wirklich nötig ist. Kommt man am Jahresende nicht üer die 7400 hinaus bekommt man den Steuersatz wieder.


Sagen wir mal so, bis 7400 Euro kannst du Rechnungen schreiben. Kommst du drüber zahlst du Steuern. Vorher bist du (meines Wissens anch) von jeglicher Steuer/Abgaben befreit.


Butter bei die Fische, Titten auf den Tisch. Alles viel zu vage.
Bis zu einem bestimmten Betrag (Einkommen im Jahr) bist Du Kleinunternehmer und kannst auf eine Ausweisung der MwSt. verzichten. Eine Einkommenssteuererklärung musst Du trotzdem machen. Sinnvoll auf diese Sache zu verzichten ist, dass Du entweder mehr einnimmst (nur als Freelancer/Selbstständiger) oder größere Anschaffunen machst (dann kannst Du die MwSt. deiner Geräte "abziehen").

Aber wenn etwas sein sollte, kannst du ja schlecht sagen:"Die auf TiG haben gesagt...". Deshalb gehe zu deinem Finanzamt und frage die, erstens sind die freundlich und zweitens haben sie eine Auskunftspflicht (keine Beratungs- (wie mache ich das am besten, dass ich am meisten Steuern spare))


@ Malcolm Bunge: Lohnsteuerkarte gibt's bei Freiberuflern nicht. Wenn du freiberuflich tätig werden willst, musst du das Finanzamt anschreiben und einen Anrag auf selbstständige/ freiberufliche tätigkeit anfordern. Ist vier Seiten lang und sogar relativ leicht verständlich dank 2 Seiten Erklärungshilfe. Bei Bewilligung bekommst du eine deine Steuernummer.
@Martin Wenstein: Als Freiberufler gibt es die Lohnsteuernicht. Bleibst du im ganzen Jahr unter 7900 musst du keine Steuer bezahlen, darfst allerdings auch keine Umsatz/Mehrwertsteuer einnehmen, da du ja auch keine ans Finanzamt abführst.


Achso, hab ich vergessen zu erwähnen: Ich bin auch noch fest angestellt..


uiuiui...hier ist ja gefährliches halbwissen am start! :D

von der umsatzsteuer frei (kleinstunternehmerregelung, §19) ist man wie bereits erwähnt bis 17,500.
(weiß jmd was passiert, wenn man dann doch drüber kommt - nachträglich zahlen??)

eine steuernummer von der lohnsteuerkarte nimmt man nicht, man meldet sich zusätzlich als freier oder als ein gewerbe an, und bekommt dafür eine andere nr.
man darf aber weiter zusätzlich auf lohnsteuerkarte arbeiten, das sind dann einfach 2 paar schuhe, in der einkommenssteuer muss man dann beides angeben.


ich glaube, generell einkommenssteuer zahlt man ab 7600 nicht 7400. das ist auch die grenze, bis zu der man kindergeld bekommt (bin noch jung.. ;) ).
woher dieses einkommen stammt, ob von angestellter arbeit (aka lohnsteuerkarte), aus einem gewerbe, aus freiberuflicher arbeit oder einem mix, ist total wurst.

wobei bei gewerbe und freiberuflicher arbeit natürlich nur der GEWINN zählt, d.h. vor jahresende noch schnell tolle betriebliche anschaffungen machen, dann kommt man auch nicht über die grenze.. ;)


@ Julia "d.h. vor jahresende noch schnell tolle betriebliche anschaffungen machen, dann kommt man auch nicht über die grenze.. ;)"

Har, ich habe Software für 1000 Euro im Dezember gekauft, FA sagt, Abschreibung auf drei Jahre, und weil im Dezember gekauft nur ein 12tel in diesem Jahr abschreibbar. (Anders natürlich bei Gekauftem unter 400Euro)


ok, das war evtl eine zu große anschaffung.. ;)


enden geschäftsjahre nicht im mai ? oder so ?


bis ende mai machts du deine steuererklärung. aber die ist trotzdem immer für das jahr davor.
(oder ich mach was falsch.. ;) )


...oder so :)

ne ich war mir nicht ganz sicher !


kindergeld bekommt man auch nur wenn du entweder in einer ausbildung bist oder studierst… nur so mal am rande geklugscheißert ;)

aber wie ich auf deiner hp sehen konnte studierst du ja noch.


nie was anderes behauptet.
(oder wen genau meinst du jetzt..)


Bei solchen Fragen hilft auch die Allianz Deutscher Designer e.V..


"nie was anderes behauptet."

war ja auch kein vorwurf ;)


@Florian
jein, die beste (Erst-)Anlaufstelle ist nicht die AGD.

Erste Anlaufstelle ist Martin Wenstein selbst, dann das e-lancer-Forum und, wenn er sich im klaren ist, was er machen will, sein zuständiges FA.


[quote] bis ende mai machts du deine steuererklärung. aber die ist trotzdem immer für das jahr davor.
(oder ich mach was falsch.. ;) ) [/quote]

nein, das ist vollkommen richtig :)


Also nochmal zusammenfassend: Wenn ich zum FA gehe und einen Antrag stelle, dass ich freiberuflich tätig sein möchte bekomme ich meine Umsatzsteuernummer, muss keine Gewerbesteuern zahlen, muss kein Gewerbe anmelden und brauch, solange ich unter 7.X00€ im Jahr bleibe, keine Umsatzsteuern (?) zahlen. Steuererklärung muss man aber trotzdem machen, oder nicht?

Möchte nämlich in den nächsten Monaten auch nebenberuflich als Freiberufler tätig werden.


du bekommst deine steuernummer.
mit umsatz- hat das erstmal nichts zu tun.

unter 7.X00 zahlt du keine einkommenssteuer. die erklärung dazu machst du trotzdem, denn du musst ja beweisen, dass du keine zahlen musst.

umsatzsteuer musst du unter 17.500 nicht zahlen, wenn du nicht willst (kleinunternehmer).

der rest war richtig.


ok, danke. habs jetzt verstanden :)


um genauer zu sein liegt der einkommensteuerfreibetrag bei ca 9000 euro. du kannst im ersten jahr bis zu 17000 euro verdienen und in den darauf folgenden jahren bis zu 24000 euro, wenn du als kleinunternehmen gelten willst. musst jedoch dann auf deine rechnungen schreiben das du nicht mehrwertsteuerpflichtig bist ...


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