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Lebenserwartung.de


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Hilfe!
ich bin auch reingefallen (oder auch nicht?)
SUPER!
aber bei mir isses nich wie bei allen anderen Lebensprognose.com,
sondern Lebenserwartung.de!!
ich habe da am 23. Oktober '06 einen Test gemacht,
am 06.11.'06 wurde mir eine email geschickt, ich solle bitte 30 € für den Test zahlen .
- IGNORIERT !
dann kam lange nichts , und jetzt kam gestern ein Brief,
ich solle bis spätestens 17.01.07 35 € ( 5€ Mahnungsgebür) zahlen soll,
sonst ist mit "profesionellem Mahnungseinzug" zu rechnen.
Meine Adresse haben die, weil ich die in meinem e.mail account angegeben hab
(Jaa .. schlau.. hab ich aber jetzt geändert)
1. Was tun?
2. Ich bin 15 -können die das eigentlich machen?

Danke schonmal ,
ich habe echt Angst ,
Kaddy .


Deutsches Design: Lebenserwartung.de

irgendwo von www.google.de

2. Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen
a) Rechtsstellung vom Minderjährigen
Laut Gesetz ist minderjährig, wer das 18 Lebensjahr nicht vollendet hat. Nicht alle Minderjährigen haben jedoch die selbe Rechtsstellung.
Minderjährige sind grundsätzlich auch rechtsfähig, jedoch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.

Die Deliktsfähigkeit beschreibt eine Voraussetzung unter der jemand deliktisch haftet, der minderjährig ist. Deliktische Haftung meint hier die zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, nicht die strafrechtliche Verantwortung. Kinder unter 7 Jahren haften für Delikte grundsätzlich nicht. Ist das Kind Verursacher eines Unfalls im Straßenverkehr geworden, so erhöht sich die Altersgrenze sogar auf 10 Jahre. Der BGH hat jedoch klargestellt, dass Schäden an geparkten Fahrzeugen nicht zum Straßenverkehr gehören. Hier liegt die obere Altergrenze somit noch bei 7 Jahren.
Zwischen 7 und 18 Jahren ist darauf abzustellen, ob die Kindern fähig waren, ihr Verhalten als falsch einzuschätzen.

b) Geschäfte mit Minderjährigen
aa) Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähige können selbst keine vertraglichen Verbindlichkeiten eingehen. Die von Geschäftsunfähigen geschlossenen Verträge sind immer nichtig. Einziger Berechtigter ist der gesetzliche Vertreter.
Zu beachten ist, dass bei bestimmten Geschäften (Kreditvertrag, Grundstückskaufvertrag) auch die Handlung durch die gesetzlichen Vertreter nicht ausreicht. Hier muss die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes §§ 1643, 1821, 1822 BGB eingeholt werden.

Ein Geschäftsunfähiger kann jedoch Bote sein.

bb) volle Geschäftsfähigkeit
Die volle Geschäftsfähigkeit berechtigt zum selbständigen Abschluss von Verpflichtungsgeschäften und Verfügungsgeschäften innerhalb der Rechtsordnung. Sie tritt mit erreichen des 18 Lebensjahres ein.
cc) beschränkte Geschäftsfähigkeit
Bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit ist das Geschäft des Minderjährigen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wirksam.
i) Verfügung ohne rechtlichen Nachteil
Ein vom beschränkt Geschäftsfähigen geschlossenes Rechtsgeschäft ist wirksam, wenn die Verfügung oder Verpflichtung ohne einen rechtlichen Nachteil für den Minderjährigen erfolgt. Dabei wird die Begünstigung nicht aus wirtschaftlicher sondern aus rechtlicher Sicht betrachtet.
Ein Kaufvertrag über einen neuen Mercedes Benz zum Preis von 100,00 € ist nicht begünstigend obwohl es sich um ein wirtschaftlich äußerst vorteiliges Geschäft handeln könnte. Der Nachteil besteht darin, dass der Minderjährige den Kaufpreis selbst zahlen muss und damit direkt durch das Geschäft zur Leistung verpflichtet wird.
Die Schenkung des selben Autos hat dagegen für den Minderjährigen keinen rechtlichen Nachteil. Er muss nichts leisten, um den Vertrag zu erfüllen. Das gilt sogar dann, wenn der Minderjährige nach dem Erwerb zur Zahlung von Steuern und Versicherungen herangezogen werden wird.

Es kommt also lediglich darauf an, ob aus diesem Geschäft selbst eine Verpflichtung oder ein Rechtsverlust für den Minderjährigen entsteht.

ii) Der Taschengeldparagraph
Das nachteilige Geschäft ist wirksam, wenn nach dem früher so genannten "Taschengeldparagraph" § 110 BGB der Minderjährige seinen Teil der Leistung aus ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassenen Mitteln sofort bewirkt. Es müssen hier mehrere Voraussetzungen vorliegen, damit der Minderjährige diese Geschäfte abschließen kann:
Der Minderjährige muss die Mittel extra für diesen Vertragsabschluss ("Junge hier ist das Geld für ein paar neue Schuhe") oder zur freien Verfügung ("Kauf Dir was schönes!") überlassen bekommen haben.
Die Erziehungsberechtigten müssen mit der Überlassung des Geldes einverstanden gewesen sein. (Von Oma heimlich zugestecktes Geld fällt damit nicht unter den § 110 BGB)
Der Minderjährige muss die Leistung sofort und vollständig von diesem Geld bezahlen können (eine Ratenzahlung, auch wenn sie vom Taschengeld geleistet werden könnte ist dabei unzulässig)
Achtung: Sonderfall:
A ist 16 und kauft sich vom Taschengeld eine Lotterielos. (Wirksam wegen § 110 BGB) Er gewinnt 2.000,- € und kauft sich für 1.800,00 € einen supermodernen Laptop samt Software. Hier ist der § 110 BGB nicht anwendbar. Grund ist, derjenige, der ihm das Geld für das Los überlassen hatte genehmigte Verfügungen, die in diesem Rahmen möglich sind. Liegt auf einmal ein bedeutend höherer Betrag vor geht das Sorgerecht der Eltern vor.

iii) Geschäfte im Zusammenhang mit genehmigter Erwerbstätigkeit
Nach §§ 112, 113 BGB sind auch die Geschäfte wirksam, die im Zusammenhang mit genehmigten Erwerbstätigkeiten geschlossen werden.
M arbeitet mit der Genehmigung seiner Eltern als Zeitungsjunge. Für die Fahrt zum Verlag und zurück kauft er sich eine Monatskarte. Das Geschäft ist wirksam, weil die Einwilligung der Eltern auch die Geschäfte abdeckt, die im Zusammenhang mit dieser Arbeit geschlossen werden.
iv) Vorherige Einwilligung der Eltern
Auch zur Wirksamkeit des Geschäftes führt es, wenn die Eltern in das Geschäft eingewilligt haben. Eine Einwilligung ist dabei immer eine vor dem Geschäft gegebene Zustimmung.
v) Nachträgliche Genehmigung der Eltern
Alle anderen von einem beschränkt Geschäftsfähigen geschlossenen nachteiligen Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam. Erst die nachträgliche Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (im Regelfall die Eltern) kann das Geschäft wirksam werden lassen. Der Minderjährige kann das Geschäft auch selbst genehmigen, nachdem er 18 Jahre geworden ist.
Beispiel:
Der 17-jährige Johannes beginnt mit der Fahrschule ohne Zustimmung seiner Eltern. Nachdem er 18 geworden ist, setzt er die Fahrstunden fort. Hier hat er seine eigenen Geschäfte konkludent genehmigt und muss auch für die Fahrstunden bezahlen, die er vor Eintritt der Geschäftsfähigkeit genommen hat.
Bei größeren Rechtsgeschäften (Darlehen, Grundstücksgeschäfte, langfristige Arbeitsverhältnisse, Einstieg in die berufliche Selbständigkeit ...) reicht die Zustimmung der Eltern allein nicht aus. Hier ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes notwendig.
Die Eltern haben jdoch in den meisten Fällen das Recht zu entscheiden, ob das vom Minderjährigen geschlossene Geschäft wirksam sein soll, oder nicht.

Will der Geschäftspartner des Minderjährigen Klarheit darüber, ob das Geschäft nun rechtswirksam ist, oder nicht. So muss er die Eltern des Minderjährigen auffordern, ihre Zustimmung zu erteilen. Diese können dann Zustimmen und das Geschäft wirksam werden lassen oder ablehnen und das Geschäft damit scheitern lassen. Äußern sie sich überhaupt nicht, so gilt die Zustimmung zwei Wochen nach der Aufforderung als verweigert. Der Vertragspartner des Minderjährigen kann bis zur erteilung der Genehmigung das Geschäft widerrufen § 109 I BGB. Vorsicht ist hier allerdings geboten, wenn der Vertragspartner die Eltern bereits zur Genehmigung aufgefordert hat. Dann kann der Widerruf als widersprüchliches Verhalten (Venire contra factum proprium) gem. § 138 BGB nichtig sein.


ehm .. heißt das jetz, dass die kein Geld von mir zu erwarten haben,
da ich unter 18 bin und meine Mutter nicht damit einverstanden ist,
dass die das Geld von mir einziehen?


Auf keinen Fall zahlen!
Das sind alles Betrügerfirmen.
Einfach weiter ignorieren.
Die haben nichts in der Hand, das irgendetwas beweist.
Nur wer zahlt bestätigt damit den Vertrag und kann mit weiteren Zahlungen rechnen.
Email als Mahnung ist nicht rechtskräftig!
In Zukunft nicht die richtige Adresse bei sowas eingeben und nur eine Wegwerfemailadresse, wie z.B. von Spamgourmet.com, weil es ist ja damit zu rechnen, das die Daten sonst weitergegeben wird und man mit Werbung überhäuft wird.
Das ist wohl der hauptsächliche Sinn von sowas und nebenbei gibts noch ein paar Angsthasen, die bezahlen.


Okay, danke schön (:
morgen wäre Zahltag gewesen, aber ich ignoriere das einfach .
habe mir schon eine Spam- Adresse eingerichtet,
also werden solche Probleme bald nichtmehr auftreten.

und: DANKE AN ALLE DIE MIR HIER GEHOLFEN HABEN !!
ich hatte nämlich anfangs echt Angst ..

Danke ,
Kaddy (:


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