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Deutsches Design

Die Welt ist schlecht


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Hallo,
vermutlich ist das Thema schon mal ausgiebig diskutiert worden, leider find ich aber nichts über die Suche.

Folgender Fall:
Ein Kunde von mir wünschte sich für seine Zweitfirma im Bereich Fashion einen Imagestarken Auftritt für 2007/08. Danach folgte ein Angebot über Photografie, Layout und Design für 3 Kataloge und die dazugehörige Website. Nach ca. 2 Wochen der Auftragsarbeit und einer mündlichen Freigabe nach unser ersten Präsentation fällt ihm nunein, das ihm das doch alles zu Imagelastig ist und doch wieder ein Workbook, ähnlich Produktblatt haben will. Als Grund vermute ich, daß die Vermarktung nun doch über Außendienstler erfolgt, ergo Großhandel. Angsthase! Große Reden schwingen und dann doch den Schw... einziehen!

Es mußten viele Teile nochmal photografiert werden, die bisher geleistete Arbeit für die Kataloge ist futsch, denn so ein Produktblatt, auch über 16 Seiten, macht ja schnell mal seine Schwägerin. Unglaublich, aber wahr! Und natürlich nicht zu vergleichen, mit dem, was wir entworfen haben.

Die Kosten für die Photografie habe ich, mit bisserl Nachbesserung, noch retten können. Aber beim Konzept, Layout und Design für die Kataloge will er nun nichts bezahlen, da das nun ja selbst gemacht wird.

Ich meine, ich rechne nun nach Aufwand ab, bzw. hatte ich schon 70 % davon fertig.

Hatte jemand von Euch schon mal so einen Fall?


Deutsches Design: Die Welt ist schlecht

schreib ne rechnung... nachder dritten mahnung schreib einen mahnbescheid, wenn er einspruch erhebt, schalte den anwalt ein.


mündlichen Freigabe nach unser ersten Präsentation

Problem!


Es ist doch mein gutes Recht, nun so abzurechnen, oder? Oder brauch ich mittlerweile von jedem Kunden eine unterzeichnete Auftragserteilung und ein Abnahmeprotokol für meine erbrachten Leistungen?

PS: Wenn´s weiter so geht, mach ich wieder als Snowboardlehrer, entwerfe und baue wieder Bretter.


mittlerweile ist wirklich so! nur unterschriebene auftragsbestätigungen und abnahmeprotokolle bzw. freigaben haben, im extremfall vor gericht, bestand!

musste ich auch schon am eigenen leib erfahren...


Aber das kann doch nicht sein, wir sind doch nicht bei "wünsch dir was". Meine Leistung ist erbracht, das kann ich sowohl an den Entwürfen belegen, als auch bei den Gesprächen mit dem Kunden, bei denen er mir und der Photografin das Okay gab. Es fiel ihm eben zuspät ein, das Projekt doch anders zu gestalten.


oder hast "glück" und es läuft trotz fehlender schriftlicher bestätigung auf einen vergleich raus - dazu musst du aber erst mahnen und dann einen anwalt einschalten ...


Ich bin ein Glückspilz! :-) Dachte jedoch, es würde sich eine für beide Seiten vernehmliche Einigung finden. Klar, in letzter Instanz rechne ich nach Aufwand ab und werde mahnen, mahnen, mahnen .. den Kunden will ich in Zukunft eh nicht mehr bedienen.


In wieweit gelten E-Mails eigentlich als "schriftliche Bestätigung"? Weil Mail-Kontakt hat man ja meistens. Und dort kommt es sehr oft glücklicherweise vor, daß ein Kunde schreibt "Entwurf ist ok, kann so genommen werden".

Hat das vor Gericht Bestand?


Vielleicht läßt sich mit den bisher geleisteten Arbeiten/Entwürfen wenigstens ein Kompetenzbeispiel zur Ersatzkundenakquise bzw. ein Alternativprojekt realisieren - am Besten für einen direkten Konkurrenten Deines »Ex«-Kunden?
Ich persönlich bin zwar von solchen Typen wie dem von Dir beschriebenen Kandidaten bisher verschont geblieben oder wenigstens rechtzeitig ausgestiegen, aber der Austausch unter betroffenen Kollegen hat gezeigt, daß es meist sinnvoller ist, bei unklarer Rechtslage vorwärts zu denken und seine Energie in konstruktive Maßnahmen zu investieren, statt noch weiteres Geld, Zeit und Nerven solchen Abzockern und unserer zahnlosen Justiz zu opfern - trotz aller nachvollziehbaren Wut. Man sieht sich oft zweimal im Leben ... und manchmal sind Leute, die sich der von Dir beschriebenen Methoden bedienen, so dämlich, Teile der unbezahlt gebliebenen Leistung trotzdem zu verwerten (und in der Folge zwischen nachträglicher Gegenleistung oder teurer Unterlassungsklage wählen zu dürfen). Was nicht schaden kann, ist eine Rechtsberatung einzuholen und bei dieser Gelegenheit Deine geleistete Arbeit rechtsverbindlich zu dokumentieren.


@ Kubitsch: Du sprichst mir aus der Seele.

Mir ist es ja auch leid, dermaßen viel Zeit und Energie verpuffen zu lassen. Aber hier geht es um einen Betrag, der mir für mindestens 4 Wochen Arbeit, mit Wochenende und Nachschichten, ohne Ideenausschüttung bei meetings, zusteht. Und ich habe nicht allein daran gearbeitet. Du wirst lachen, ich dachte auch schon daran, das nun fertig zumachen und dann eben zur Akquise einzusetzen.


natürlich können - rein rechtlich - auch mündliche vereinbarungen, soweit sie einwandfrei nachweisbar sind (und genau hier liegt das problem) geltend gemacht werden. dazu zählen auftragsbedingen ebenso wie auftragsabnahmen.

die mündliche vereinbarung bedeutet aber eben in der durchsetzung den bedeuted aufwendigeren weg - etwa die mühsame zeit- und kostenintensive bestätigung derartiger vereinbarungen durch (eidesstattliche) zeugenaussagen.

auf schriftliche bestätigung einer aufrtragsabnahme (auch teile eines auftrags) zu verzichten, ist darum so wenig sinnvoll wie sich auftragsgegenstand/-bedingungen nicht schriftlich bstätigen zu lassen. und nur dann setz man sich einer "zahnlosen justiz" aus.

schliesslich - und die diskussion hatten wir anderer stelle hier schon - tritt der grafikdienstleister als unternehmer auf (und wird auch nur als solcher vom kunden wahrgenommen) - nicht aber als künstler im rechtfreien raum (was auch für den snowboardlehrer/-bauer gilt) ...

@ chris: die rechtsbindung von einfachen emails ist eine bedingte, fallabhängige. sicherheit schafft erst eine mit digitaler signatur versehene mail.


>>>natürlich können - rein rechtlich - auch mündliche vereinbarungen, soweit sie einwandfrei nachweisbar sind (und genau hier liegt das problem) geltend gemacht werden. dazu zählen auftragsbedingen ebenso wie auftragsabnahmen.

Wieso liegt hier ein Problem? Wie ich schon erwähnt habe, wurde "uns", ergo 2 Unternehmer, bei der Präsentation die Freigabe gegeben, wenn auch nur mündlich. Aber ich gebe dir recht, den bürokratischen Apparat hier nicht einwandfrei eingesetzt zu haben, jedoch falle ich deshalb nicht in Ungnade. Ist es nicht glockenklar, wer hier im Recht ist?


das problem liegt im aufwand des beweises (s.o.)

hättest du 'unternehmerisch' gehandelt, hättest du schriftliche abnahmen in der hand ...


Es könnte ja vor Gericht der Verdacht aufkommen, dass ihr euch abgesprochen habt, in dem Fall steht Aussage gegen Aussage und kein Papier, was irgendwas beweist.

Ist echt schade, dass man von einem Kunden verlangen muss, dass alles schriftlich gemacht wird, aber anscheinend ist es ja der einzige Weg.


wieso schade? das schriftliche festhalten ist ein vollkommen normales, weil eben beide parteien schützendes prozedere.


Es ist schade, dass man darauf bestehen muss, da man ansonsten anscheinend über den Tisch gezogen wird. Dass mündliche Absprachen für einige nicht zu zählen scheinen, da sie vor Gericht eh keinen Bestand haben?

edit: Eben wegen der schlechten Nachweisbarkeit...


wie gesagt: sicherheit für beide seiten.

ihr werdet sicher häufig genug andere dienstleister (klempner, etc.) um schrfitliches (kostenvornaschlag, etc.) bitten, um sicherheiten zu haben, auch euer mietvertrag ist schriftlich niedergelegt.

was, in dreiherrgottsnamen, ist an der verschriftlichung so denn wrklich schade, schwierig, ungewöhnlich, aufwendig, was auch immer ?


Tja, manchmal ist man davon überzeugt, eine Beziehung, die schon länger funktioniert, benötige diesen Aufwand nicht. Eben wie im Privatleben. Aber wie gesagt, ich gebe dem Recht, hier geschludert zu haben, wenn man das so nennen kann. In Zukunft - mittlerweile auch mein Tipp, um dieses zu vermeiden - alles schriftlich absegnen lassen. Ich rechne in jedem Fall nun alles ab.


rechtsbindung von einfachen emails

liegt wohl immer im richterlichen ermessenspielraum!

der eine richter erkennt mails als urkunde an, der andere wieder nicht! genau wie beim fax...


@ sascha
wie ich schon schrieb: .".. ist eine bedingte, fallabhängige ..."
sicherheit schaffen nur digitale-signatur-versehene emails


Willkommen im Club. So einen Kunden können wir auch beisteuern.

http://blog.kakoii.de/2007/05/12/kunden-die-man-nicht-haben-moechte-heute-blacknoise-noiseblocker/

Dafür sollte es doch ein irgendwo ein eigenes Portal geben, wo Designer und Agenturen über Ihre Kundenerfahrungen berichten.


Kleiner Nachtrag. Ich kann jedem empfehlen AGBs aufzusetzen, die solche Fälle klar regeln.


@Stefan,
Noiseblocker-Lüfter sind auch leider totaler Mist, denn anstatt leise zu sein, haben sie ein lästiges Lagerklackern.


@Matthaeus
Das erklärt dann auch weshalb das Logo so wirkt als würde es Geräusche aussenden und nicht blockieren ;-)


@Stefan
Die haben euch und euer Design folglich auch nicht verdient, behaupte ich mal.


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