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Deutsches Design

MacBook & die Steuer


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Es ist soweit. Ich hab gespart und kann mir endlich ein MacBook leisten... ;-)
Ich bestell das Teil über den Apple Education Store und steh jetzt eigentlich nur noch vor der Frage, ob ich die Mehrwertsteuer am Ende des Monats bei der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen kann oder ob ich da was spezielles beachten muss, weils ja doch ein etwas größerer beitrag ist.

vielen dank im voraus für tips.
grüße


Deutsches Design: MacBook & die Steuer

warum sollst du dir die mehrwertsteuer nicht wiederholen koennen? ich sage, tu es.


ich verstehe die frage nicht ganz.
in welchem punkt bist du jetzt unsicher?


ob ich die mehrwertsteuer des macbooks bei der umsatzsteuervoranmeldung (ich liebe dieses wort) verrechnen kann. also mit den mehrwertsteuer meiner aufträge. wie jeden monat eben. bin mir nur eben nicht 100%ig sicher, weil ich "da mal was gehört habe" und jetzt auf nummer sicher gehen wollte.

:)


wenn du umsatzsteurbefreit bist (was du ja sein könntest) dann kannst du es natürlich nicht geltend machen.
ansonsten klar. einfach abziehen. vorrausgesetzt du bist selbstständig und darfst mehrwertsteuer erheben.


tortsen, wenn du USt. pflichtig bist dann kannst du es natürlich machen, was du meinst ist vielleicht – die gesamtsumme (netto) als kosten geltend machen? das geht glaube ich nicht, das muss irgendwie auf längere zeit (zwei jahre?) verteilt werden aber wie genau weiss ich auch nicht, ich lasse es gerne über mein steuerberater machen.


geringwertige wirtschaftsgüter bis (ich glaube) 410 euro können im anschaffungsjahr als ausgabe komplett geltend gemacht werden. wenn es darüber hinaus geht, beim computer beispielsweise muss der wertgegenstand zum anlagevermögen hinzugefügt werden und muss über eine längere zeit abgeschrieben werden, computer momentan über 3 jahre, und zwar monatsgenau.


meiner meinung nach kannst du die vorsteuer komplett ziehen, musst den reinen kaufwert aber (wie alexander sagte) aktivieren und dann über mehrere Jahre abschreiben.


geringwertige wirtschaftsgüter

immer aufpassen mit der definition von gwgs!

nicht jedes teil das unter € 410,– kostet, ist auch automatisch ein gwg!

besitzt du einen pc und kaufst du z.b. eine festplatte, einen monitor, dann noch eine schnurlose tastatur und anderen krimskrams der jeweils unter € 410,– kostet dazu, so wird das dem computer als einheit zugerechnet (definition: teile, die allein ohne den pc nicht funktionstüchtig sind) und ist komplett abzuschreiben!

musste ich am eigenen leib erfahren...

tipp: zubehör und peripherie immer als „ersatzteile“ einbuchen!

;)


mein powerbook wurde damals über 7 jahre abgeschrieben.


:ouw das kann aber nicht mehr zeitgemäß sein. es gibt die afa-tabellen, da steht drin was man wie lange abschreiben muss http://www.steuernetz.de/afa/tabellen

wie schon gesagt, das hat nichts mit der MWSt zu tun, die bekommst Du sofort komplett zurück.


hmm, wie kannst du im Education Store einkaufen und das als Geschäftsausgabe absetzen? Die Education Produkte sind doch nur für den eigenen Weiterbildungs- und Forschungsgebrauch vorgesehen, oder versteh ich da was falsch?


auf den apple rechnungen steht nichts von education drauf :pfeif


aight, super. vielen dank, jungs.
die sache mit dem education store ist auch so eine geschichte bei der ich nicht 100% sicher bin. aber an sich ist das ja nur ein rabatt den ich in anspruch nehme, weil ich eben student bin. aber nebenbei auch freischaffend arbeite.

heinrich: jap, steuerberater. derzeit ist es noch nicht so viel geld das reinkommt, dass ich mir einen leisten könnte. :)

an den rest nochmals danke. :)


jap, steuerberater. derzeit ist es noch nicht so viel geld das reinkommt, dass ich mir einen leisten könnte. :)

aber hauptsache macbook oder wie?


als dipl-fin-wirt muss ich mich da noch einklinken, auch wenn eigentlich schon alles gesagt ist:

ust ist sofort voll abzugsfähig!

die diskussion zum gwg ist zwar richtig, verwirrt tb aber vielleicht eher, denn das mc book ist definitiv kein gwg.

wichtig: die abschreibung des netto-wertes in der gewinnermittlung erfolgt "pro rata temporis", dh über die geplante nutzungsdauer ( in der regel 3 jahre). da du das kleine schwarze im februar angeschafft hast, kannst du also 11/12 des jahreswertes (nettowert:3) als betriebsausgabe in deiner gewinnermittlung ansetzen.

wichtig: solltest du das teil auch fürs studium bzw privat nutzen, musst du den privatanteil als eigenverbrauch gegenrechnen. theoretisch. praktisch hängt all das natürlich vom urteilsvermögen deines sachbearbeiters im FA marzahn-hellersdorf ab...

muss ja brummen beim torsten, wenn er monatlich ust-va abgeben muss... ;)


jep, gerd. genau. erst muss ich posen, dann hol ich mir jemanden, der sich um die finanzen kümmert.
ah okay. vielen dank, kay. und ja, es brummt deftig.


höhö - ich glaub das einzige was bei dir brummt ist der arsch ;-)


>muss ja brummen beim torsten, wenn er monatlich ust-va abgeben muss... ;)

im ersten jahr muss, zumindest in bayern, jeder monatlich abgeben. erst dann wirst du eingestuft.


das ist nicht nur in bayern so - das ust-gesetz gilt für deutschland einheitlich!


ahh. bundeseinheitlich.
(entschuldigung. ich musste dieses wort einfach einmal schreiben.)


@ sascha hirschner

werden die "ersatzteile" den aufwendungen für gwg zugeordnet oder gibt es für ersatzteile einen eigenen bereich? und was ist, wenn das gwg/ersatzteil (z.b. eine externe festplatte oder ein objektiv für eine spiegelreflexkamera) keinem anlagegut eindeutig zuzuordnen ist, sondern die festplatte an mehreren computern hängen kann, ebenso wie ein objektiv beim besitz mehrerer kameras?


ich würde sagen ein objektiv und eine externe platte sind keine ersatzteile sondern zubehör.


schon klar. aber auf saschas tip bezogen würde ich sie lieber als ersatzteile verbuchen, weil ich keine lust habe die ganzen gwg zu aktivieren und abzuschreiben.


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