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Vergütungstarifvertrag der AGD - wer nutzt ihn?


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Hi,

wir kamen in einem anderen Thread drauf zu sprechen, dass man seine Designleistungen ja auch über den Vergütungstarifvertrag der AGD verrechnen kann.

Ich würde gerne mal fragen wer es so handhabt. Sind die Preise dort für Freelancer oder Agenturen ausgerichtet? Oder beides?

Werden alle Leistungen dort behandelt oder ist es eher grob gehalten? Ich habe gesehen, dass da auch Leistungen wie Produkt-Design u.ä. behandelt wird...

Ich überlege mir den Vergütungstarifvertrag zu bestellen, da es evtl. ganz sinnvoll ist dem Kunden eine gewisse Preisherkunft nennen zu können (wobei ich sowas eigentlich noch nie musste) und ich damit auf einer sicheren Seite bin.

Lohnt das?

Momentan kalkuliere ich meine Angebote ganz normal mit Leistungsbeschreibung und Stundensatz. Bin damit auch bisher sehr gut gefahren...


Deutsches Design: Vergütungstarifvertrag der AGD - wer nutzt ihn?

Ich habe letztes Jahr die CD bestellt. Aufgelistet ist der Zeitaufwand. Nach eingabe Deines Stundenhornorares, rechnet er selbst eine Summe, Tarif ist 76 Euro pro Stunde... Es ist sehr viel enthalten, von Fotografie bis Produktdesign alles eigentlich mit Gestaltung.
Wenn Du Deine Arbeitszeit selbst einschätzen kannst, brauchst Du ihn nicht... ich bereue den Kauf ein wenig, denn abgesehen davon, das ich ihn nur einmal benutzt habe ist die Oberfläche (im Filemaker gemacht) total schrottig... eben von Opis für Opis. Gib mal Deine Mailadresse für ein paar Details ...


Ohh Details ;)
sehr gerne an folgende e-Mail: simon {att} pixelguy {dot} de


angegeben sind vergütungstarifvertrag auch jeweils zwei stundenzahlen, für kleinen und großen umfang. ich hab ihn mir mal gekauft, zur groben orientierung und als bestärkung, damit ich nicht immer so niedrig kalkuliere ;)
ich kenn auch leute, die ihn mitnehmen zum kundengespräch, um was in der hand zu haben, um den kunden preise zu erklären, bei manchen kunden zieht das sicher ganz gut.


(wie mir aber neulich erzählt wurde, hat die ganze nutzungsrecht-geschichte vor gericht nicht unbedingt so wirklich bestand...?)


Beim Nutzungsrecht denke ich, dass es drauf ankommt um welche Dienstleistung es geht, bei prof. Fotografien ist es ziemlich festgelegt (wie oft darf es veröffentlicht werden ect.) sowas bei einer Visitenkarte ist utopisch.


danke für die Screenshots Björn :)


gerne ... :o)


gibt es da nen aktuelleren oder ist es immer noch die fassung vom 1.märz 2002?


Gibt's den nicht jedes Jahr neu?


ich denke nicht, hab meinen 2005 gekauft. vielleicht jedes jahr ein neues cover


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