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Verdienst als Schüler


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Ich bin 18 Jahre alt und Schüler. Für die Instandhaltung einer Internetseite erhalte ich monatlich 25 EUR, jährlich also 300 EUR. Der Besitzers möchte nun, dass ich ihm Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer schreibe. Ich frage mich ob dies ohne Weiteres möglich ist, dabei frage ich nicht nach Rechtsauskunft, sondern nur nach privaten Meinungen.


Deutsches Design: Verdienst als Schüler

Hi meines Wissens ist es nicht möglich Rechnung mit MwSt zu schreiben. Du kannst lediglich Rechnungen ohne MwSt schreiben.

PS: Mach das selbst auch immer so.


wenn du rechnungen mit mwst stellen sollst musst du ein gewerbe anmelden. leider, wenn du mit mwst rechnen musst, musst du jeden monat eine umsatzsteuer-vorbescheid dem finanzamt schicken.also sehr viel papierkram.
angenehmer ist die kleingewerbe reglung, da musst du keine mwst auf deinen rg. einbeziehen und so hast du auch keinen papierstress. aber das kommt bei dir ja eh nicht in frage.


Doch ist möglich.
Für beide Rechnungsarten musst du dich beim Finanzamt als Selbständiger anmelden.
Und am besten fragst du da dann direkt nach, was du beachten musst, wenn du Umsatzsteuer erheben willst.
Wenn du einmal Umsatzsteuer erhoben hast, bist du da erstmal dran gebunden und musst eine etwas kompliziertere Steuererklärung machen (im Gegensatz zur Kleinunternehmerregelung, wo du ohne UST nur eine Bilanz und die erste Seite der Steuererklärung abgeben musst).

Aber schau mal bitte in den aktuellen Beitrag über Preiskalkulierung, ich werfe dir einfach mal vor, dass du das viel zu billig machst.


das auch :)


und du sollst ihm dafür monatlich eine rechnung schicken?
für 25€ im monat (+ oder - ust? :) ) ein gewerbe anmelden (kostet ja auch) finde ich ganz schön sinnlos.

machst du noch was anderes nebenbei? ansonsten können sie dich ja als 400€-kraft anmelden...

>Aber schau mal bitte in den aktuellen Beitrag über Preiskalkulierung, ich werfe dir einfach mal vor, dass du das viel zu billig machst.

ähm, was soll er als schüler denn gross verlangen? kann sooo viel ja wohl nicht sein, und wenn er die arbeit zufriedenstellend erledigt, auch kein studium und 10 jahre erfahrung vorraussetzen.


Danke für eure Hilfe.

Es ist im Grunde keine große Sache sowohl in Bezug auf Zeitaufwand wie auch in Bezug auf die Bezahlung. Daher fände ich es sehr ungünstig dafür Gewerbe anzumelden, Vorbescheide und Steuererklärungen zu schreiben.

Die Idee mit der Einstellung gefällt mir besser. Ich werde diesbezüglich nochmal bei ihm nachhaken.


Es ist nun dabei rausgekommen, dass der Kunde sich selber Rechnungen schreibt, für seine Buchhaltung. Ich weiss nicht inwiefern das nun in Ordnung ist, aber für mich ist es ganz unkompliziert.

Gewerbe muss man doch prinzipell erst ab 400 EUR/Monat anmelden und Rechnungen ohne Mwst. könnte ich auch schreiben, nicht wahr?


..."dass der Kunde sich selber Rechnungen schreibt, für seine Buchhaltung"
uiuiui, da wird sich das Finanzamt aber freuen bei der nächsten Überprüfung. Legal ist das nicht! Obs für Dich jetzt ein Problem ist oder werden kann, weiss ich nicht. Zumindest wenn Du unter Deinem Realname schreibst, wäre es nicht schwierig Dir mithilfe anzukreiden.

Mein Stand ist der, das Du durchaus Rechnungen schreiben kannst ohne ein Gewerbe anzumelden solange das nicht Deine Haupteinnahmequelle ist, d.h. Du mit nem anderen Job mehr Geld verdienst. Hat mir mein Finanzamt mal gesagt, aber lieber nochmal selber anrufen und fragen. (Das da oben dann besser nicht erzählen ;)
Wenn Du keine Mwst nimmst ist sowieso alles in Butter und halb so schlimm.

Aber ruf doch mal beim Finanzamt an und frage da, die müssen es Dir ja beantworten können und sind dazu auch verpflichtet. Weiss nicht wo Du wohnst, aber in Ostdeutschland sind die sogar richtig nett und hilfsbereit. Weil eine rechtsverbindliche Auskunft wirst Du in diesem (und anderen Foren) sicher nicht bekommen.


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