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Internetseite - Herausgabe der Daten? Übertragungsmöglichkeiten und Nutzungsrechte?!


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Hallo,

hab eine Frage bezüglich der Nutzungsrechte...

Habe eine Internetseite für ein Unternehmen gemacht, das international tätig ist.
Sprache: Deutsch und Englisch

Die chinesische Version wurde auch schon angekündigt.
Ich habe die vollen Nutzungsrechte mit Übertragungsmöglichkeit eingeräumt.

Jetzt möchte diese Firma gerne, für den Fall, dass es mich bald nicht mehr gibt(?!) die ganzen Daten auf CD haben. Alle Flash Dateien, Bilder, Texte....

Erste Frage: Bin ich dazu verpflichtet?

Jetzt habe ich gesehen, dass diese Firma den Internetauftritt auf chinesisch hat nachbauen lassen. Design kopiert, zwar schlecht, aber... mein Design und ich habe den Auftrag nicht bekommen.

Zweite Frage: Darf das Design einfach kopiert werden?

Vielen Dank für die Hilfe!


Deutsches Design: Internetseite - Herausgabe der Daten? Übertragungsmöglichkeiten und Nutzungsrechte?!

[quote]Ich habe die vollen Nutzungsrechte mit Übertragungsmöglichkeit eingeräumt.[/quote]

Wenn es keine Einschränkungen der vollen Nutzungsrechte gibt, bzw. keine weiteren Absprachen hast du imho keine Rechte mehr an der Seite.

Die Frage nach einer „Sicherungskopie“ ist mir schon oft begegnet. Auch hier: wenn es keine vertragliche Regelung zum Quelltext gibt (z.B. PHP-Code) gehört dieser mit zu den Nutzungsrechten.

--
Vielleicht gibt es hier aber auch jemanden der sich rechtlich genauer auskennt. (Keine rechtsverbindliche Auskunft!)


Frag mal lieber bei www.123recht.net o.ä. Portalen nach.


In meinem Recht für Grafiker und Webdesigner, Ausgabe 2002 steht:
(2006 - http://www.galileodesign.de/katalog/buecher/titel/gp/titelID-998 )
[quote]Fehlt eine Regelung, wie mit dem Quellcode verfahren werden soll, gilt als Fausregel, dass bei ausschließlich für einen Auftraggeber konzipierten Webauftritten der Quellcode mitzuliefern ist. Enthält dieser Programmierlösungen, die nicht an die Öffentlichkeit kommen dürfen, ist eine explizite vertragliche Regelung dringend anzuraten...[/quote]

ist nichts vertraglich festgelegt worden, schauts mies aus... wie das allerdings mit (2.) dem Design ist, weiß ich micht. Das ist, glaub ich noch mal was anderes ... so von wegen Urheberrecht, Nutzungsrechte, Vervielfältigung ... glaube, trotz Nutzungsrechten (welche genau?), dürfen die von Dir erstellten Layouts nicht ohne Dein Einverständnis weiter verwendet und vervielfäligt werden. Such' Dir dazu mal lieber nen Rechtsbeistand, wenn Du was erreichen willst.


in österreich bedeutet das nutzungsrecht ein recht, die anwendung (website, folder, logo, etc.) im allgemein üblichen rahmen zu nutzen. das nutzungsrecht ist - ohne ergänzend eregelung - immer ein eingeschränktes. d.h., erweiterungen, mutationen, andersartige anwendungen/nutzungen sind von der zustimmung des urhebers abhängig und können von diesem verrechnet werden.

auch gelten erstellungsdaten als dem gestalter gehörig.

in deinem fall würde ich sagen, dass du zwar pech hast, was die chinesische mutation angeht, aber nicht verpflichtet bist, die gestaltungsvoralgen/erstellungsdaten dem kunden zur verfügung zu stellen. der quellcode liegt auf dem kunden server, auf diesen hat der kunde also soweiso zugriff.

im übrigen für die zukunft: niemals alle nutzungsrechte (ausnahme corporate design (und auch hier reden wir von nutzungrechten, d.h. die erstellungsdateien bleiben bei dir)) übertragen.


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