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Kleinunternehmer


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um die kosten abzuschreiben mußt du doch deine umsatzsteuer ausweisen! Oder machst du dass dann mit deiner einkommensteruer?


Deutsches Design: Kleinunternehmer

huhu,

ich suche derzeit information über die möglichkeiten der abschreibungen als kleinunternehmer.
da ich als fotograf relativ hohe kosten wie filme, entwicklung, druck, taxi, essen, etc. habe, frage ich mich ob ich diese ganzen kosten quasi als abschreibung geltend machen soll oder einfach umsatzsteuer ausweise und mir die steuer zurückhole plus evtl. abschreibungen.

hat da jemand passende informationen parat?


Also soweit ich weiss, ist eine Abschreibung unabhängig davon, ob Du Mwst einnimmst oder nicht.

-Abschreibungen sind ja Materialien und Güter, die Du für den Betrieb einkaufst und somit von den Betriebseinnahmen abschreibst.
-Kosten diese Güter mehr als 600eu(?), können sie nicht im selben Jahr voll von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Hierbei ist die Regel Wert / 3 Jahre = Abschreibewert pro Jahr. Allerdings gibt es für längerlebige Güter wie DvCam oder eventl Digi-SLR längere Abschreibefristen (zb. DvCam 7Jahre), da diese länger ihren Zeitwert behalten. Genauere Angaben dazu weiss der Steuerberater.
-Eine Abschreibung ist deshalb sinnvoll weil sie die Betriebseinnahmen senkt, ergo die Steuerlast und bei Einzelunternehmern somit auch die Einkommenssteuer.
(Geht mal Nov oder Dez in ein Schreibwarengrosshandel und schaut euch die Ich-muss-meine-Einnahmen-senken-Panikkäufe an)

MwSt bzw Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchersteuer. D.h. die soll eigentlich nur der Endverbraucher/Konsumer bezahlen, aber kein Betrieb. Da ein nachherein Erheben der Steuer nicht praktikabel ist, wird sie vorher genommen und dem Betrieb zurückerstattet.
-Die Steuer wird automatisch auf alle Produkte erhoben die verkauft werden und es liegt am Betrieb diese vom Finanzamt wieder zurückzufordern - die Umsatzsteuererklärung.
-Zweitens erhebt der Betrieb ja auch MwSt auf seine Produkte/Leistungen und muss diese an den Staat abgeben, auch dies geschieht durch die Umsatzsteuererklärung. Macht der Betrieb das nicht ist es Steuerbetrug.
-Schwierig wird das Ganze wenns ins Ausland geht. Das ist ein grosser Graubereich und da wird viel Gaunerei betrieben - Stichwort Export und Reimport von Autos.
-Ausnahme hierbei ist der Kleinstunternehmer nach §19 des UStG. Da gibt es Höchstgrenze der Einnahmen bis zu der man sich Kleinstunternehmer nennen darf(Finanzamt fragen). Dieser verzichtet freiwillig auf die Arbeit mit der MwSt - erhebt keine und bekommt auch keine erstattet bei gekauften Produkten. Wichtig ist, dass auf der Rechnung dies auch vermerkt wird mit:"*Keine Mehrwertsteuer, da Kleinstunternehmer nach §19 des UStG."

Ob ein Kleinstunternehmen sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, denn gerade am Anfang wird viel in Equipment invertiert und da wird jedesmal 19%(!!!) mehr Geld bezahlt als nötig. Gerade bei elektronischen Geräten summiert sich das schnell.
Auf der anderen Seite spart man Papierkram, denn jedes Quartal oder jährlich ein Umsatzsteuererklärung abgeben kann nerven (je nach Charakter) und bei verspäteter Abgabe schnell zu Geldstrafen führen.

So das ist mein Stand der Dinge. Alles natürlich ohne Rechtsgarantie.


Achso hier zwei Links die hier mal im Forum gepostet wurden. Denke da wird auch was über Abschreibungen drinnen stehen:

http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php


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