404

Design made in Germany

Deutsches Design

Rohdaten an Kunden rausgeben? Pflicht?


Design Magazin Design Agenturen Designer Design Weblogs Design Magazine Design Portale Design Communities Design Hochschulen Design Organisationen Design Ressourcen Design Shops Grafikdesigner Schriftdesigner Webdesigner Interfacedesigner Flashdesigner Motiondesigner Sounddesigner Fotodesigner 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Ich weiß dass das Thema schon öfter hier behandelt wurde. Jedoch finde ich im Netz keine ausführlichen und weitergehenden Infos zu diesem Thema. Habt Ihr evtl. Infos oder Links zu Seiten mit Gesetzestexten? Ihr könnte auch gerne eure privaten Erfahrungen posten. MIr geht es jedoch darum etwas handfestes zu haben was man auch evtl. im "Wissen"-Bereich posten könnte.


Deutsches Design: Rohdaten an Kunden rausgeben? Pflicht?

mutmaßung an:

kann man das mit seinen agbs, denen der kunde ja zustimmt, nicht regeln?

mutmaßung aus:


http://forum.designmadeingermany.de/2600/

... wenn nichts festgelegt wurde, schriftlich, vertraglich, mündlich(?) ... und auch keine AGBs bestehen, auf die du dich beziehen kannst, kann es schlecht aussehen. Wobei es, glaube ich schon noch mal nen Unterschied zw. Rohdaten für Web oder Print gibt.
Am Besten sowas schriftlich festlegen und/oder auf die AGBs verweisen, in den was dazu drinnen steht. Such mal nach Rohdaten, Arbeitsdateien, etc. .. da findest einige passende AGBs. Ansonsten Rechstbeistand zu Rate ziehen.


da kann man bestimmt auch noch was erlernen

http://www.magwerk.com/mag.php?magazine=encore&language=de&issue=33

ich glaube seite 86


Ist es möglich ein Design vor Plagiatur zu schützen, indem man es vorher im Internet veröffentlicht, also bevor ein zahlungsunwiliger Kunde es nutzt?

Ich danke da zum Beispiel an den Fall, wenn ein Kunde nicht zahlen möchte, aber schon Daten bekommen hat.


Zu dem Thema war in der letzten Page ein sehr interessanter Artikel.


Urheberrecht ist Urheberrecht.
Wenn du zu den Nutzungsrechten nichts vereinbart hast und keine für dich schlechten Formulierungen im Vertrag drin stehen hast, ist davon auszugehen, dass der Kunde nur einfache Nutzungsrechte bekommt.


clemens' denkansatz ist der richtige:

du überläßt ja dem kunden immer ein nutzungsrecht. dieses ist, ohne weitere vereinbarung, per usus ein eingeschränktes, welches die nutzung der erworbenen arbeit nur im vorgesehenen feld, nur für vorgesehene zwecke erlaubt. ein folder und sein zugrunde liegendes gestaltungsraster darf nicht einfach für die nächste powerpoint-präsi des kunden genutzt werden, nicht für eine website, darf auch nicht für mutationen und andere neue versionen anderer folder genutzt werden. deswegen sieht die aktuelle rechstlage auch keinen anlass für die überlassung von erstellungsdateien (diese werden juristisch auch als werkzeug des dienstleisters definiert).

einen unterschied können websites machen. zumindestens die codebasis kann - wenn sich etwa um individuelle webanwendungen handelt - überlassen werden müssen. aber auch hier müssen grafische gestaltungsvorlagen nicht bereitgestellt werden.


So und hier zum Nachlesen - ist zwar ein ganz schöner Brocken, aber dann weiss man was man hat :D

http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/

Ich setze das auch mal in die Linkliste.


Hallo,

dazu empfehle ich das Buch "Recht für Grafiker und Webdesigner" von Galileo.

Dort gibt es ein ganzes Kapitel dazu = Kapitel 4.3.

http://www.galileodesign.de/katalog/buecher/titel/gp/titelID-1396

Bin selber noch am Lesen.

Und in der NOVUM hat es doch auch eine gute Rubrik zu rechtlichen Fragen in jeder Ausgabe.


Seitentitel: Rohdaten an Kunden rausgeben? Pflicht?