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Deutsches Design

Abgabepflicht Künstlersozialkasse


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Laut nachfolgendem Link müssen wir alle laut Gesetz Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen. Habe ich da etwas falsch verstanden? Wenn das stimmen sollte, wie hoch sind die Abgaben? Und was passiert, wenn man´s ignoriert?

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Verwerter/Info_03_-_Abgabepflicht_von_Werbeunternehmen.pdf


Deutsches Design: Abgabepflicht Künstlersozialkasse

also, wenn wir alle eine agentur hätten, und freiberufler beuaftragen die in der ksk versichert sind, dann wohl ja..aber zum glück ist dem nicht so.. ;-)=


Und wenn wir selber etwas schaffen, also Werbung für 3. erschaffen (siehe Link)?


Der KSK ist es egal, ob der Künstler in der KSK versichert ist oder nicht, Abgaben müssen trotzdem bezahlt werden, wenn jemand eine künstlerische Tätigkeit erbringt. Würde also quasi bedeuten, das jeder meine Kunden für meine Tätigkeit auch Abgaben an die KSK zahlen müsste, oder? So ein Schwachsinn.


Trifft aber wohl leider zu. Ein befreundeter Agentur-Chef erzählte mir, dass die im Rahmen einer Überprüfung auf sämtliche Rechnungen mit künstlerischen Leistungen eines bestimmten Zeitraums ~5% Abgaben zahlen mussten, und das rückwirkend für mehrere Jahre. Der KSK-Status des Leistungserbringers war dabei völlig Hupe.


Wie definiert sich "künstlerische Leistung"? Werden nun alle Grafiker zu Künstlern?


Laut KSK ja, auch Texter und Fotografen.


hört sich so an, als ob sich für den leistungserbringer nichts ändert, oder?


@ dieter >naja, das liest sich auf der ksk-site anders:

"Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt"

als gebrauchsgrafiker tue ich keines davon.

wenn aber so wäre, würde das ja auch gleichzeitig bedeuten, dass man sich als grafiker kostengünstig (ich nehme an, dass ist in deutschland vergleichbar mit österreich) bei der ksk versichern kann?!


>wenn aber so wäre, würde das ja auch gleichzeitig bedeuten, dass man sich als grafiker kostengünstig (ich nehme an, dass ist in deutschland vergleichbar mit österreich) bei der ksk versichern kann?!

Das ist korrekt. Sofern die Arbeit eine gewisse "Gestaltungshöhe" aufweist.


Das stimmt. Du mußt die KSK davon überzeugen dass du "künstlerisch" tätig bist. Und das ist nicht immer so einfach. Ich kenne einen Grafik der Abgelehnt, aber dafür einen Texter der aufgenommen wurde.


... auf nachfrage sagte mir die ksk, daß man sich als freiberufler nicht darum kümmern und es auch nicht bei ag "anzeigen" muss. jeder auftraggeber muss/müsste bei inanspruchnahme künstlerischer leistungen ca. 5% des auftragsvolumens an die ksk abführen.


ich glaube hier ist viel halbwissen im raum.
wenn dem so wäre müßten wir alle ne menge asche abtreten.
weiss niemand etwas genaues?


http://www.ratgeber-e-lancer.de/0907.html

...
9.7.0.4. Künstlersozialabgabe

Der "Arbeitgeberanteil" zur Künstlersozialversicherung wird unter anderen dadurch finanziert, dass die KSK von jedem, der freie künstlerische oder publizistische Leistungen vermarktet, eine "Künstlersozialabgabe" einzieht.
Das trifft im IT-Bereich zum Beispiel
Contentprovider oder Online-Zeitungen, die Texte von freien Journalisten einkaufen,
Web-Designer, die für ihre Produkte Fotos von freien Fotografinnen einsetzen,
Softwarefirmen, die sich die Benutzeroberfläche von freien Designern gestalten lassen.
Wer immer als Selbstständiger also Honorare an selbstständige Künstler oder Publizistinnen zahlt, muss der KSK die entsprechende Honorarsumme melden und darauf eine Abgabe von derzeit 5,1 Prozent zahlen. Es genügt zunächst eine formlose Anmeldung bei der Künstlersozialkasse; alle erforderlichen Formulare bekommt man dann zugeschickt. Das Verfahren ist auf der KSK-Website ebenfalls genauer erläutert.
Und Vorsicht: Nehmt diese Pflicht nicht auf die leichte Schulter. Die KSK sucht systematisch nach abgabepflichtigen Betrieben und darf auch Betriebsprüfungen durchführen. Wer sich nicht selbst meldet, riskiert zusätzlich zur Nachzahlung ein Bußgeld.
...


... bei der beantragung muss man ja auch sein einkommen mittels rechnungen nachweisen. somit hat die ksk schon einige anhaltspunkte.


[quote] wenn dem so wäre müßten wir alle ne menge asche abtreten. [/quote]

genauso ist es auch. ich arbeite derzeit als "feste freie" und mein chef hat vor einigen monaten genau so eine zahlungsaufforderung der ksk bekommen - und zwar rückwirkend und für jeden einzelnen freien grafiker/screen-/webdesigner, der von meinem chef aufträge bekommen hat. dabei intressiert es die ksk übrigens reichlich wenig, ob ich als freie grafikerin bei ihr mitglied bin oder nicht, zahlen muss mein chef trotzdem.

siehe auch: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmer.php?navanchor=1010030

[quote]Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht [...]. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung Wettbewerbsnachteile für die versicherten Künstler und Publizisten vermeiden.[/quote]

der zu zahlende prozentsatz ändert sich soweit ich weiss jedes jahr. die ksk finanziert damit die zuschüsse, die sie den bei ihr angemeldeten künstlern zukommen lässt. je mehr unternehmen brav die abgabe zahlen, desto niedriger wird der prozentsatz im folgenden jahr, glaub ich.

und ich habe - ich glaub in der brand eins - erst kürzlich gelesen, dass die ksk seit diesem jahr massiv personalzuwachs bekommen hat, um systematisch und rückwirkend bei den entsprechenden unternehmen diese sogenannte künstlersozialabgabe "einzutreiben". ich kann nochmal nach der ausgabe und dem genauen wortlaut suchen.


hier noch das zitat aus dem erwähnten brand eins artikel:

[quote]Mit nur 20 Prüfern ist die KSK bisher kaum in der Lage, die Angaben der Abgabepflichtigen zu kontrollieren. Doch 2007 werden die bekannten Prüfer-Bodentruppen der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), heute Deutsche Rentenversicherung Bund, dazustoßen. Rund 3600 Angestellte der Mammutbehörde marschieren dann Seite an Seite mit den KSK-Prüfern.[/quote]

http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2210&MenuID=130&MagID=83&sid=su85176821627676151&umenuid=1


Der von Dir erwähnte Anteil Deines Chefs ist der Arbeitgeberanteil, der hier erhoben wird. Umgehen läßt es sich nur, wenn Ihr/Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt seid. Allerdings ist es in der Summe wieder mal so, dass, egal wie man es dreht, es sch... einen an.


der kunde zahlt bei überprüfung übrigens wohl rückwirkend für die letzten 5 jahre. da kommt schon "ein haufen asche" zusammen, die meisten wissen/wussten nur nichts davon.


Seitentitel: Abgabepflicht Künstlersozialkasse