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Deutsches Design

impressumspflicht?


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folgendes:

ich bin grafiker in einer festanstellung. möchte jetzt aber mal eine webseite mit einigen meinen arbeiten veröffentlich, um eventuell auch mal 1-2 aufträge als freiberufler nach "feierabend" zu erledigen.

vielleicht ist ja jemand in der gleichen lage und weiß, was ins impressum muss..eigentlich ist es ja eine "private" page, andererseits biete ich ja indirekt meine leistungen an..


Deutsches Design: impressumspflicht?

ui.
ich würde mir erstmal vom chef — schriftlich(!!!) — ne erlaubnis dafür holen, dass du a) neben dem angestelltenverhältnis noch aufträge annehmen darfst (oder erstmal überlegen, was er davon hält; bist ja irgendwo dann konkurrenz — womöglich günstiger — könntest auf die idee kommen kunden mitzunehmen, und durch die auslastung »nach feierabend« auch noch an leistung nachlassen) und b) die arbeiten, die du vermutlich für die firma gemacht hast, als referenzen und in welche form angeben darfst.

ob privat »schaut mal was ich kann« oder geschäftlich »schaut mal, was ich kann, mach ich für soundsoviel auch für euch« — der übergang ist so pauschal wohl nicht zu bestimmen. je professioneller, desto eher wohl gewerblich.

ansonsten mach doch ne site mit geschütztem zugang und geb den nur auf anfrage heraus.

dieser beitrag stellt nicht den versuch einer rechtsauskunft dar.


impressum: (PRIVAT & GEWERBLICH)

name, adresse, telefon, email

gerichtstand, steuernummer (nur gewerblich)

links & verlinkung: auschluss der verantwortung auf andere webseiten und deren inhalt

haftungsauschluss (bei formularen)

abmahnungsklausel nicht vergessen!

am besten mal webseiten ansehen, die ein impressum besitzen

// dieser thead stellt keine rechtsberatung da und ist keine rechtsauskunft!!! //


http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php


Datenschutz

[quote]ich bin grafiker in einer festanstellung. möchte jetzt aber mal eine webseite mit einigen meinen arbeiten veröffentlich[/quote]

Arbeiten, die du als Angestellter für die Agentur erstellt hast, sind nicht mehr deine Arbeiten (es sei denn es ist vertraglich anders geregelt). Auch da musst du den (die) Chef(s) um Erlaubnis fragen. Auch wegen der Geheimhaltung blah blah blah.


@Bjoern

Was ist denn die Abmahnungsklausel?


mit meinem cheffe ist alles geregelt, das ist nicht das problem..hab jetzt erstmal das standardimpressum von dem assistenten genommen, werde mir jetzt aber mal ein paar freiberufler-seiten zu gemüte führen..


@frank ... ich habe mal gelesen, wenn man einer abmahnung vorbeuegen will, dann sollte man im impressum angeben das man vor einer möglichen abmahnung ersteinmal via email kontaktiert wird und nicht gleich abgemaht wird. ob das nun stimmt oder nicht... (?)


nach feierabend? wo arbeitest du?


..in einer inhouse-agentur.. d.h. so gut wie keine überstunden wegen deadlines etc. da wir keine externen kunden haben die "könig" sein könnten.. ;-)


Nach Feierabend geht (fast) immer. 20 Uhr nach Hause, Rechner an und bis 02 Uhr Nachts weiter machen. Aber das hält man nicht allzu lange durch.


Stefan:

Kann dich dazu nur ermutigen. Vor allem kriegste den Kopf frei vom (ach zu eintönigen) Tagesgeschäft, und die Aufgabenstellungen überschneiden sich bei mir nicht wahnsinnig weswegen ich Stress mit Cheffe haben könnte. Setz die Timeslots nicht all zu eng an.


Tipp: Lass’ Dir das Einverständis von Deinem Boss SCHRIFTLICH geben!


[quote]@frank ... ich habe mal gelesen, wenn man einer abmahnung vorbeuegen will, dann sollte man im impressum angeben das man vor einer möglichen abmahnung ersteinmal via email kontaktiert wird und nicht gleich abgemaht wird. ob das nun stimmt oder nicht... (?)[/quote]

das schützt in keinem fall vor einer abmahnung, da juristisch totaler quatsch - kann man sich also schenken.


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