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Corporate Design (Logo) - Was bekommt der Kunde für Dateien?


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Hallo,

habe eine Frage...
Ich gestalte für einen Kunden ein neues Logo. Er bekommt auch noch Visitenkarten, Briefpapier, etc. ...
Wie gebe ich Ihm das logo? Als Vektor, JPG, BMP, PDF, ...?! - So, dass er für alle zukünftigen Verwendungen das logo hat, oder behalte ich die Datei und er muss mich kontaktieren, wenn er es für einen Flyer benutzen will? Muss ich ihm das Logo immer wieder so geben, wie er es dann gerade braucht? Und darf ich dann dafür etwas berechnen? Nutzungsrechte sind uneingeschränkt.

Was bekommt der Kunde wenn er ein Logo von mir bekommt/kauft?


Deutsches Design: Corporate Design (Logo) - Was bekommt der Kunde für Dateien?

Ich denke man kann das nicht allgemein gültig festlegen. Manche Kunden möchten sich ja z.B. auch gar nicht mit irgendwelchem Datei-Chaos zu tun haben. Prinzipiell würde ich dem Kunden das Logo als .EPS zur Verarbeitung geben und ihm an Hand einer PDF Dokumentation nochmal darstellen, was er eigentlich bekommen hat für sein Geld. Zeig das Logo ruhig in verschiedenen Anwendungsbeispielen auch wenn er es dafür vorerst gar nicht eingeplant hat. Wenn du ihm zeigst, wo es noch alles zum Einsatz kommen könnte und wie das aussehen könnte, wird er sicherlich auf dich zurück kommen, wenn er sich für genau das zusätzlich noch entscheiden wird. Aber nicht übertreiben...

Wenn er dich nur für die "Kreation" des Logos bezahlt hat, würde ich, wenn er noch weitere Wünsche hat, bezüglich zusätzlichen Anwendungen und du das dann auch machen sollst, ruhig dich auch bezahlen lassen, immer hin steckst du ja für Anpassung auch Zeit & Arbeit rein. Das würde ich aber bevor du anfängt allerdings noch absprechen und schriftlich festhalten.

Für die Verwaltung von Dateien usw. (wenn der Kunde die Dateien nicht haben möchte, weil er sie dann im Datei-Chaos verliert) würde ich mich auch bezahlen lassen, immerhin ist das auch mit Arbeit, Verwaltung und Sicherheit verbunden. Allerdings musst du dann ihm auch garantieren können, dass die Sachen bei dir gut aufgehoben sind ;)


Hoffe ich konnte helfen,
Grüße


Ja, vielen Dank!


Ich meine, es gibt ein Gerichtsurteil nach dem der Auftraggeber ein Anrecht auf Überlassung der Grafikdateien hat. Und zwar in einer Form, die ihn befähigt, seine erworbenen Nutzungsrechte auch auszuüben, sprich: das Logo in Druck zu geben oder ähnliches.


In diesem Sinne ihn fragen, was er alles brauchen kann/benutzt und entsprechend reagieren wär meiner Meinung nach ne tolle Idee...


wie alles andere auch, sollte das vertrag vereinbart sein. es sollten aber sinnvoll weiterverarbeitbare formate in den notwendigen farbräumen selbstverständlich sein: eps, tif, pdf, jpg, jeweils in 4c/3c/1c/schmuckfarben. damit ist allen eventualitäten eigentlich genüge getan.


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