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Mehrwertsteuer: Wann7%, wann 19%?


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Ich werd noch verrückt.

"Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 19% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine "Fließband-Layout-Aufträge") werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet."

Wie ist es denn aber nun, wenn ich einen festen Kunden habe, für den ich viele verschiedene Leistungen erbringe – mal vertraglich geregelt, bei größerem Umfang, dann steht da auch drin, dass ich sämtliche Rechte abgebe – und mal einfach so auf Anfrage, Angebot, Umsetzung, Rechnung?

Und wenn ich projektbezogen in einer Agentur arbeite? Dann sind es doch 19%, oder nicht.

Danke für Aufklärung…


Deutsches Design: Mehrwertsteuer: Wann7%, wann 19%?

Wenn du projektbezogen arbeitest, wirst du vermutlich nach Stunden/Tagessatz bezahlt und einen Vertrag haben, in dem drin steht, dass damit alle Rechte abgebolten sind. In diesem Fall klar: 19%.

Ich meine mich erinnern zu können, dass die Geschichten mit Urheberecht und Einräumung von Nutzungsrechten ja eine gewisse Schöpfungshöhe voraussetzen.

Dazu eine Geschichte:
Kenne jemanden, der ein Layout für ne Website vorgelegt hat. Kunde fand es nicht gut, hat sich verabschiedet und ne Weile später sah seine neue Seite aus wie das Layout.
So. Designer jetzt vor Gericht gegangen, wegen Urheberecht undso. Richter erkannte eine Ähnlichkeit durchaus, aber fand das nicht schützenswürdig.
Designer zahlt also aufs kostenlose Layout noch 3000 Euro Anwalts- + Gerichtsgebühren drauf. Das ist doch mal bitter.

Hätte der Kunde gezahlt, wären also 19% USt. fällig gewesen. :)

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Ein Kommentar ohne irgendeinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.


Ja, sowas in der Art habe ich viel gefunden im Netz… auch, dass es Finanzamtabhängig ist, was als Urheberrecht eingestuft wird und was nicht.

Verrückt manchmal, und seltsam ungerecht.

Aber danke, ich bleibe bei den 19%!


ja, das ist klar. weil die leute beim finanzamt haben auch so unheimlich viel ahnung von urheberrecht. und design sowieso.

und ich hab oben ur-hebe-recht geschrieben. fehlte ja nur ein h. :)


19%. Bei 7%-Rechnungslegung hast Du das Risiko, dass das FA im Rahmen der Steuererklärung die Rechnungen so nicht akzeptiert und die fehlenden 12% USt nachfordert - für ein ganzes Jahr, Zahlungsziel wenige Wochen. Und das tut dolle weh...


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