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fallbeispiel:

du benutzt für eine anzeige ein geklautes bild aus dem internet.
du bist in festanstellung in einem betrieb.
das bild wird von deinem vorgesetzten, im vollen bewustsein über dessen herkunft,freigegeben.
auf dem bild ist eine person zu sehen.

das produkt wird gedruckt.

es kommt zur anzeige von der abgebildeten person.
urheber- und persönlichkeitsrechtsverletzung.

kann ich als angestellter in irgendeiner hinsicht
persönlich belangt werden?


Deutsches Design: urheberrecht

frag doch mal bei den jungs von http://www.lawblog.de/ nach... die können dir wahrscheinlich besser helfen


danke


ich denke nicht! Wenn der Chef im vollen Bewusstsein handelt wird es zu seinem Problem. Wenn Du nichts sagst, und behauptest es sei alles OK, ist es DEIN Problem


schau mal in Deinen Vertrag. Da steht vermutlich, dass Du "Schutzrechte Dritter" nicht wissentlich verletzen darfst. Hm ... also wenn Dein Chef Dir das anhängen will müsste er behaupten, dass er's nicht gewusst hat und Dich mit seinem Anwalt belästigen ... der Rechteinhaber muss sich aber mit Deiner Firma rumschlagen .... aber wenn das richtig brennt informier Dich unbedingt bei einem Anwalt ... viel Glück.


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