404

Design made in Germany

Deutsches Design

Gesetzliche Kündigungsfrist und Arbeitsproben


Design Magazin Design Agenturen Designer Design Weblogs Design Magazine Design Portale Design Communities Design Hochschulen Design Organisationen Design Ressourcen Design Shops Grafikdesigner Schriftdesigner Webdesigner Interfacedesigner Flashdesigner Motiondesigner Sounddesigner Fotodesigner 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Wunderschönen Morgen, dmiqler =)

Wenn ich ohne Arbeitsvertrag (aber schon legal...) angestellt bin, habe ich dann eine Kündigungsfrist, die ich einhalten muss, falls ich den Betrieb verlassen möchte?

Und darf ich in eine Bewerbung alles miteinbeziehen, was ich erstellt habe oder muss ich mir da vorher eine Erlaubnis vom Arbeitgeber einholen?

Besten Dank!


Deutsches Design: Gesetzliche Kündigungsfrist und Arbeitsproben

http://www.google.de/search?hl=de&q=k%C3%BCndigungsfrist+ohne+arbeitsvertrag&btnG=Google-Suche&meta=

206.000 hits.


vielen dank. könnte es sein, daß es irgendwie zum standard geworden ist, immer wieder auf google zu verweisen? man bekommt in so vielen foren immer nur google-antworten. als wenn ich da nicht schon gewesen bin. die aussagen schwanken aber zwischen "keine frist" und "2 monate". ich dachte nur, daß jemand vielleicht mal in der selben situation war und das genau weiß...


dann sag doch dass google keine zufriedenstellenden ergebnisse bietet.

zu den arbeitsproben. das ist von betrieb zu betrieb unterschiedlich.
ich drucke immer die arbeitsproben aus die ich gerne mitnehmen möchte und gehe mit meinem/n chef/s dann durch welche sie mir guten gewissens überlassen können und welche nicht. waren aber meist kleine überschauliche betriebe. wie es in größeren agenturen aussieht, keine ahnung.


naja, ich geh eigentlich immer davon aus, daß jemand zuerst bei google guckt, wenn er was wissen will =)

danke.


Mich wuerde nur kurz an dieser Stelle interessieren wie du ohne Arbeitsvertrag oder Aehnliches aber trotzdem legal angestellt ( gewesen ) bist / warst? :)

( Wenn du denn legal angestellt bist / warst, dann haettest du wohl die selben gesetzlichen Kuendigungsfristen zu beachten, wie jeder andere Angestellte. Das sind, in Oesterreich zumindest, wenn nicht anders angegeben, oder in einem Vertrag anders festgelegt, mindestens 1 Monat, bei 'Selbstkuendigung'. Also wenn du nichts schriftliches hast, waer es wohl fuer dich auch ein Monat, zum Ende eines Monats kuendbar. Normalerweise. Die einzige Moeglichkeit dies zu umgehen, wieder nur mit dem Wissensstand wie das in Oesterreich waere, aber wird wohl bei euch aehnlich sein, waere eine einvernehmliche Loesung. Wenn du dich mit deinem Arbeitgeber 'guetlich' einigen wuerdest, dass ihr euch einvernehmlich loest, dann gibt / gaebe es keine Kuendigungsfrist, also koenntest du, wenn eben einvernaemlich, auch von einem Tag auf den Anderen gehen. )

Wenn du, also mal angenommen, ( legal ) angestellt warst, dann laegen die Rechte an den Arbeiten in erster Linie trotzdem alle bei der Agentur / beim Arbeitgeber. Die Agentur hat die Auftraege erhalten, du hast als Mitarbeiter der Agentur daran gearbeitet. Es lief also alles ueber die ( Ex ) Agentur. Also offizielll, wenns hart auf hart kommt, haettest du wohl nicht das Recht deine Arbeiten alle einfach so zu praesentieren. ( Wobei ja eine Bewerbung, so lange sie nicht offiziell zugaenglich waere, also keine WebSite mit den Arbeiten, trotzdem moeglich sein sollte, da diese ja direkt an eine Person geht und im Besten Fall die Ex-Agentur nichts davon erfaehrt. Ich wuerde aber auf jeden Fall empfehlen, bei der Bewerbung anzugeben, dass eben jene 'Vertraulich' behandelt werden soll. ) Ich wuerde zur Sicherheit jedoch trotzdem einfach anfragen, ob du die Arbeiten zeigen kannst / darfst. ( Mit entsprechender Bemerkung wirds wohl werden, wenn ja, dass die Arbeiten halt waehrend deiner Zeit bei Agentur XYZ entstanden sind. )


Nachtrag, wenn du, wie in diesem DmiG Thread ( http://www.designmadeingermany.de/545/ ) geschrieben, deine PDF Bewerbungen schon verschickt hast, dann hat sich wohl der 2te Teil deiner Fragestellung im ersten Post schon erledigt, oder? :)


Ich denke wenn Du die Arbeitsproben nicht öffentlich, z.B. auf einer Website präsentierst geht das in Ordnung. Wenn Du das doch möchtest würde ich mir die Zustimmung der Agentur holen.
In jedem Fall solltest Du dazu schreiben in welcher Agentur die Arbeiten entstanden sind.


also ich bin seit 5 jahren hier (1 jahr praktikum, 3 jahre ausbildung, 1 jahr anstellung)...die sachen, die ich verschickt hab bestehen zum größten teil aus privaten arbeiten, aber das würde ich halt ganz gerne ändern, weil bei den kunden, für dich ich gearbeitet habe, einige große namen dabei waren, die sich wahrscheinlich sehr gut machen würden...

vertraulich sind die allemal verschickt worden. und nirgends öffentlich zugänglich.

einvernehmlich werde ich hier wohl nicht gehen dürfen ;-)

danke für deine infos!


verstehe ich das richtig.

- du hast dort ein praktikum gemacht.
- wurdest dort fachgerecht ausgebildet.
- dann ohne vertrag übernommen.

jetzt arbeitest du da ohne vertragliche bindung aber wirst
nicht einvernehmlich gehen können da deine arbeitskraft benötigt wird?

falls das so is wunder ich mich wiedermal
was sich manche menschen so antun.


jap, so siehts aus...wobei fachgerecht ausgebildet...naja... ;-)

sollte ich mich lieber arbeitslos melden? dann würd ich sogar mehr geld bekommen, glaub ich...

aber ich hab lieber nen job, auch wenn ich ihn nicht liebe.


da wär ich doch lieber arbeitslos, versichert, und würd mir schwarz was dazuverdienen *während ich mich bewerbe, anstatt für ne firma zu buckeln die noch nichma nen zeitvertrag aufsetzen kann.


*grundvoraussetzung


lösch alle festplatten
;-)

dann wirst du vielleicht gekündigt.
wenn du selber gehst bekommst du total wenig geld vom staat...


ich geh erst wenn ich was neues hab. arbeitslos sein ist doof.


absolut


Seitentitel: Gesetzliche Kündigungsfrist und Arbeitsproben