Ein Kunde fragte mich kürzlich jenes. Ich konnte ihm nicht antworten. Interessieren würde es mich dennoch mal so … ähem … grundsätzlich.
Wenn einer eine Website mit Links zu anderen Websites mit nicht jugendfreien (dennoch legalen) Inhalten betreibt, also die Inhalte nicht selbst produziert oder anbietet, muss im Impressum dennoch sein Name genannt werden?
Hab gegoogled und nichts passendes gefunden.
Würfelst Du da nicht Impressum und Disclaimer durcheinander?
Die Pflicht, ein Impressum zu führen, ergibt sich aus der Rechtsform des Betreibers und des Charakters der Website.
Bei Websites mit "geschäftsmäßigen Angeboten" gilt das TDG/EGG, also Impressumspflicht. Wenn die Website zudem "redaktionell gestaltetete Inhalte, die zur Meinungsbildung der Allgemeinheit beitragen" verbreitet, kommen noch die Anforderungen des MDStV dazu, also Nennung des inhaltlich Verantwortlichen, unabhängig von der Rechtsform.
ist ein impressum nicht generell pflicht wenn die website von einem wohn- oder geschäftsstitz innerhalb deutschlands "betrieben" wird? sei es nun privater oder geschäftlicher natur. ich denke auch dass es egal ist welchen inhalt die webseite hat. auch eine linkliste (das oben genannte angebot klingt nach provisions partnersystem) muss meines bescheidenen wissens nach ein impressum beinhalten.
andernfalls klärt mich bitte auf.
danke dirk, ich habe bisher nie verstanden, wann welche anforderungen greifen und wo die unterschiede genau liegen.
hast du vielleicht einen oder zwei links parat, wo die thematik detailiert dargestellt wird?
http://jendryschik.de/misc/disclaimer :prof
> ich denke auch dass es egal ist welchen inhalt die webseite hat.
Nein, eigentlich greift das TDG nur bei gewerblichen Seiten. Was letztendlich private Webinhalte sind und was nicht, wird aber im Einzelfall vor Gericht entschieden, und das ist immer schwer vorauszusehen.
Wenn Du zum Beispiel Deine Urlaubsfotos public stellst, ist das privat, klar. Aber wenn Du dabei einen Freespace-Anbieter nutzt, der ohne Dein Zutun einen Bannerframe einschießt, könnte das von einem (unkundigen) Amtsrichter als Hinweis auf ein geschäftliches Interesse gewertet werden. Insofern hält sich hartnäckig die Mär, man "muss" immer ein Impressum führen. Sollte man aber, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
PS: Mein Wissen stammt aus 2002, vielleicht hat sich zwischenzeitlich was geändert.
Zitat: Sollte man aber, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
… ja, denke ich auch.
Danke für deine Ausführungen, Dirk. Hilfreich.
Seitentitel: Impressum Pflicht bei Verlinkung nicht jugendfreier Inhalten