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Corporate Design der Bundesregierung

Die Bundesregierung wird durch ihr Corporate Design mit einer eigenständigen Identität sichtbar: Es bestimmt ihr charakteristisches visuelles Profil und schafft damit eine einheitliche Basis für eine erfolgreiche Kommunikation.

Das Corporate Design der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999 und wird laufend fortentwickelt. Die Entscheidung über den Einsatz für den nachgeordneten Bereich der Ministerien unterliegt der Ressortverantwortlichkeit. Im Falle der Zustimmung gelten die verbindlichen Grundlagen über das einheitliche Corporate Design der Bundesregierung.

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