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Pinterest: Neuer Hype – Alte Gefahren!

Designrecht-Serie von Jens O. Brelle (Art Lawyer)

Der neue Hype im Internet heißt Pinterest – eine Mischung aus »Pin« und »Interest«, die vor allem bei Frauen gut ankommt. Auf pinterest.com kann grundsätzlich aber jedermann Fotos an eine digitale Pinnwand heften und somit seine Interessen kundtun oder einfach nur schöne Dinge mit anderen teilen. Dabei funktioniert Pinterest so einfach wie kein anderes soziales Netzwerk. Bereits ohne Registrierung kann man sich die Bilder der Nutzer ansehen und sich von diesen inspirieren lassen. Doch um Teil der Community zu werden, benötigt man erst eine Einladung, entweder über Vitamin B oder man lässt sich auf die Warteliste setzen. Erst nach der Registrierung kann man eigene Pinnwände erstellen und Pins von anderen Nutzern kommentieren. Pinterest bietet eine Menge Inspiration, von »Do it yourself«-Anleitungen zum Bau eines Sandkastens über Empfehlungen für das perfekte Abendoutfit, bei Pinterest gibt es nichts, was es nicht gibt. Doch bei Pinterest lauern auch jede Menge Gefahren.

Der Sitz des Unternehmens ist in den USA zu finden, was dazu führt, dass dort ein anderer Umgang mit dem Urheberrecht herrscht. Das amerikanische Copyright sieht eine sog. »Fair Use«-Klausel vor, dass heißt, dass urheberrechtlich geschütztes Material in einem gewissen Rahmen von Dritten ohne Zustimmung des Urhebers genutzt werden kann. Zwar sind in diesem Fall die Grenzen nicht deutlich umrissen, dennoch ermöglicht die Klausel einen recht verbraucherfreundlichen Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer. Das Geschäftsmodell von Pinterest basiert auf dem amerikanischen Copyright. Deutsche Nutzer können leicht in die Abmahnfalle tappen. Denn anders als beim amerikanischen Copyright, ist im deutschen Urheberrecht immer die Zustimmung des Urhebers erforderlich, sobald man ein Foto oder ähnliches an die digitale Pinnwand heften will. Wer also all die Dinge, die er oder sie so gern mag oder hätte, auf seine Pinterest Pinnwand pinnt, der sollte zumindest hier in Deutschland aufpassen. Denn solange der Urheber eines Fotos seine Zustimmung zur Nutzung nicht erteilt hat, handelt derjenige illegal, der das Bild an die Pinnwand heftet. Das gilt für von Freunden angefertigte Urlaubsfotos, genauso wie für offizielle Produktfotos der neuen Lieblingshandtasche. Denn dass an die Pinnwand heften, bedeutet, dass man die Bilder der Öffentlichkeit zugänglich macht. Und sobald der Urheber Kenntnis davon bekommt, hat er das Recht, Geld für die Nutzung zu verlangen oder im schlimmsten Fall gleich einen Anwalt mit der aus der Musik- und Filmbranche bekannten Abmahnung zu beauftragen.

Ob in Zukunft vermehrt mit Abmahnungen wegen »Bilderdiebstahls« zu rechnen ist, muss wohl abgewartet werden. Oftmals dulden Rechteinhaber die Veröffentlichung, weil für sie auf diesem Weg natürlich auch Werbung gemacht wird und sich Produkte so besser verkaufen. Allerdings hat es hier in Deutschland nun einen Fall gegeben, bei dem ein Facebook-Nutzer eine Abmahnung von einer Kanzlei erhalten hatte, weil auf seiner Pinnwand ein Foto auftauchte, dessen Veröffentlichung der Urheber nicht zugestimmt hat. Das Problematische in diesem Fall war jedoch, dass der Nutzer noch nicht einmal selbst das Foto hochgeladen hatte, sondern ein Dritter. Es war aber auf seiner Pinnwand zu sehen und so haftet er wohl auch für die dort veröffentlichten Inhalte.

Pinterest lädt durch seine einfache Handhabung regelrecht zu Urheberrechtsverletzungen ein und niemand wird bestreiten, dass es auf Pinterest keine Urheberrechtsverletzungen gibt. Doch jedem sei geraten, entweder nur eigene Bilder an seine Pinnwand zu heften, oder sich vorab die Zustimmung des Urhebers einzuholen. So kommt eine mögliche neue Abmahnlawine vielleicht gar nicht erst in Gang. Wobei natürlich auch an eine Anpassung des Urheberrechts an das Internetzeitalter gedacht werden könnte…

Artikel von Art Lawyer – Jens O. Brelle, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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