Steuern in Deutschland: Das sollten Unternehmer wissen
Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den komplexesten auf der ganzen Welt. Es gibt eine ganze Reihe von Steuern, deren Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind. Zudem spielt es für die steuerliche Veranlagung auch eine Rolle, welche Art von Unternehmen betrieben wird und welche Umsätze es generiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Steuern und Regelungen.
Die wichtigsten vier Steuerarten in Deutschland
Deutsche Unternehmer haben sich insbesondere mit den folgenden vier Steuerarten zu beschäftigen, die im Folgenden vorgestellt werden:
- Einkommensteuer
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Einkommenssteuer: der Klassiker
Ob Privatperson oder Unternehmen: Fast jeder hat heute Steuer auf sein Einkommen zu zahlen. Die Steuerlast für Unternehmen wird auf Basis der betrieblichen Steuererklärung berechnet. Sie ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und wird von der Buchführung und insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung vorbereitet. Die Buchhaltung des Unternehmens muss dabei nach den GoB, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, umgesetzt sein.
Beim Jahresabschuss und den damit verbundenen Berechnungen gibt es unterschiedliche steuerrechtliche Erfordernisse. So sind Freiberufler und Unternehmer bis zu gewissen Umsatz- beziehungsweise Gewinngrenzen nicht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Es genügt die unkomplizierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die EÜR.
Körperschaftssteuer: für bestimmte Rechtsformen
Auch die Körperschaftssteuer wird nach dem Gewinn berechnet. Sie wird vierteljährlich bezahlt und kommt als Gemeinschaftssteuer Bund und Ländern zugute. Die Körperschaftssteuer ist – der Name sagt es bereits aus – für bestimmte Arten von Steuerpflichtigen vorgesehen. Das sind zum einen Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen (GmbH und AG), aber auch Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.
Umsatzsteuer: ein durchlaufender Posten
Das Steuerrecht unterscheidet zwei Formen von Umsatzsteuer.
Die Mehrwertsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen seinen Kunden sowohl B2B als auch B2C) berechnet, wenn Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen zahlt, wenn es betriebsbedingt etwa kauft (beispielsweise Rohstoffe oder einen Computer für das Büro). Sie wird vom Finanzamt zurückerstattet und deshalb als durchlaufender Posten bezeichnet Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung werden die Summen von Mehrwert- und Vorsteuer einander gegenübergestellt. Übersteigt die gezahlte Vorsteuer die den Kunden berechnete Mehrwertsteuer hat das Unternehmen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt, andernfalls besteht eine Zahllast.
Auch bezüglich der Umsatzsteuer macht der Gesetzgeber einen Unterschied zwischen kleinen Unternehmen und anderen Betrieben. So kann ein Nutzen der Kleinunternehmerregelung den Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien.
Gewerbesteuer: Verpflichtung genau prüfen
Die Gewerbesteuer – der Name ist Programm – ist Pflicht für alle Unternehmer, die ein Gewerbe angemeldet haben. Doch nicht jedes Unternehmen gilt auch als Gewerbe. Alle Gründer, deren Start-up zu den sogenannten freien Berufen zählt, sind keine Gewerbetreibende. Typische Beispiel dafür sind Ärzte und Architekten, aber auch Journalisten und Künstler. Unternehmer, die als Gewerbe eingestuft worden sind, haben Gewerbesteuer nach den jeweils geltenden Hebesätzen ihrer Gemeinde zu bezahlen.
Unternehmensgründung – das sollte beachtet werden
Verstöße gegen das Steuerrecht werden von den Behörden streng geahndet. Der Spruch “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” gilt auch für Gründer. Diese sollten ihr Start-up auch in Sachen Steuer solide planen und verwirklichen.
Diese Checkliste bietet einen kompakten Überblick über wichtige Tätigkeiten rund um die steuerrechtliche Vorbereitung von neuen Unternehmen:
- Prüfung, ob es sich um ein Gewerbe oder Freiberuflichkeit handelt
- Anmeldung von Gewerben beim Gewerbeamt
- Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt
- Eventuelle Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
- Beauftragen eines Steuerberaters und / oder Installieren einer Buchhaltungs-Software
- Prüfung des zu berechnenden USt.-Satzes (meist 7 oder 19 Prozent)
Seminar für Existenzgründer und Buchhaltung besuchen
Buchhaltung ist wichtig und rechtlich verankert – aber für viele Unternehmer Neuland. Im Existenzgründerseminar (beispielsweise durch die IHK, HWK oder einen privaten Träger) lernt der angehende Unternehmer eine Menge rund um die Gründung seines Start-ups. Für Förderungen ist ein solches Seminar meist sogar verpflichtend. Doch in aller Regel werden dort nur Basics des Steuerrechts vermittelt. Ein zusätzliches Buchhaltungsseminar ist daher eine wertvolle Investition. Das gilt ebenfalls für professionelle Software, mit der auch steuerrechtliche Laien die Buchhaltung unkompliziert und rechtskonform erledigen.