Wohnen im Alter – Seniorengerechtes Wohnen mit Stil
Wer träumt nicht davon, im Alter gesund, reich und fit zu sein, um den Spätsommer des Lebens nach den persönlichen Wunschträumen zu erleben. Die Voraussetzungen dafür werden aber schon sehr früh geschaffen. Wer Zeit seines Lebens gesund lebt, sparsam lebt und den Stress dosiert auf sich ergehen lässt, hat gute Chancen auf ein Alter in Fitness und Gesundheit. Statistisch gesehen werden die meisten Menschen irgendwann in ihrem Leben auf fremde Hilfe angewiesen sein. Bei aller Mühe lässt sich der natürliche Altersprozess leider nicht aufhalten. Der Wunsch nach einem Leben in Stil bleibt aber bestehen. Man stellt sich die eigene Designer Wohnung mit schönem Blick nach draußen vor. Selbst diese sollte aber altersgerecht gestaltet werden.
Die Designer-Wohnung als Wohlfühloase im Alter
Wichtig ist auch, dass man bereits frühzeitig auf die Einrichtung der Wohnung achtet. Wenn Sie aus Altersgründen auf eine 24 Stunden Pflege angewiesen sind, dann sollte es dabeibleiben. Die meisten Menschen ziehen das eigene zu Hause vor und wollen kein Pflegeheim von Innen sehen. Die eigenen vier Wände sind den Menschen vertraut. Diese Vertrautheit wirkt sich auch auf Ihre Gesundheit aus. Man darf schließlich auch die psychische Komponente nicht vergessen, die eine gesunde Designer-Wohnung nach sich zieht. Es ist dabei auch unerheblich, ob Sie im Besitz eines schönen Hauses oder einer Designer-Wohnung sind. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für die Pflege zu Hause geschaffen. Im Gesetz sind Förderungen vorgesehen, die Sie in Anspruch nehmen können. Eine schöne Wohnung will gepflegt werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Pflege zu Hause
Wenn das Alter eine Eigenpflege nicht mehr zulässt und diese körperlich zu anstrengend ist, dann ist die Pflegehilfe eine gute Voraussetzung. Wir wollen an dieser Stelle keine genauen Beträge nennen. Sie werden jährlich angepasst und können im entsprechenden Gesetzesblatt nachgeblättert werden. Grundsätzlich ist es allerdings ein sehr hoher Betrag, der ausbezahlt wird. Es handelt sich außerdem nicht um einen reinen Geldbetrag, der dem Antragsteller ausbezahlt wird. Zusätzlich zu den Geldleistungen werden auch Sachleistungen bezogen. Die 24-Stunden Pflege wird allerdings nicht direkt von der Pflegekasse ausbezahlt. Es kann bloß das Pflegegeld aufgewendet werden.