Abgesichert als Freelancer?
Selbstständige Künstler und Publizisten werden vom Gesetzgeber besonders geschützt. Sie müssen sich im Rahmen der Künstlersozialkasse versichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Daraus resultiert auch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Leistungen aus der gesetzlichen Absicherung werden aber im Alter nicht ausreichen. Selbst bei langjähriger Beitragszahlung erreichen Rentner maximal 48,2 % des vorherigen Bruttoeinkommens. Insofern ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll, auch wenn Versicherungspflicht in der GRV besteht.
Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es?
Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter gibt es verschiedene Absicherungsvarianten. Einige bieten Steuervorteile während der Ansparphase, andere sind im Bezug steuerbegünstigt. Welche Variante geeignet ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Bei Freiberuflern und Selbstständigen variiert das Einkommen über das Jahr, flexible Zuzahlungen und das Pausieren von Einzahlungen ohne Nachteile sollten daher möglich sein. Einige Lösungen stellen wir hier vor, detaillierte Infos zu den einzelnen Varianten und weitere Anlagemöglichkeiten finden Sie auf clark.de.
Die Riester-Rente
Zu den Produkten mit einer steuerlichen Förderung in der Ansparphase zählen die Riester- und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente ist vor allem für Freiberufler interessant, die durch die Künstlersozialkasse rentenversicherungspflichtig sind und daher direkt förderberechtigt sind. Die Einzahlungen können jederzeit angepasst oder pausiert werden und die Beiträge sind bis zu 2.100 Euro jährlich bei der Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Die Riester-Rente muss im Rentenbezug voll versteuert werden. Zu Beginn des Rentenbezugs dürfen sich Riester-Sparer 30 % des Kapitals in einer Summe auszahlen lassen, der Rest muss verrentet werden.
Die Rürup-Rente
Die Rürup- oder Basisrente wurde im Zuge der Rentenreform 2004 in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler geschaffen. Die Beiträge können im Jahr 2021 zu 92 % bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, die Höchstgrenze für ledige Personen liegt bei 25.787 Euro. Ab 2025 können 100 % der Beiträge geltend gemacht werden. Rentenpflichtversicherte Freelancer müssen berücksichtigen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf die Höchstgrenze angerechnet werden und deswegen die individuell möglichen Einzahlungen in den Vertrag geringer ausfallen. Im Rentenbezug ist die Rürup-Rente voll steuerpflichtig.
Die private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung bietet in der Ansparphase keine Steuervorteile. Sie wird aus dem versteuerten Einkommen bezahlt. Dafür ist die Gestaltung sehr flexibel. Zuzahlungen und auch Auszahlungen aus dem Vertrag sind jederzeit möglich. Zum Ablauf des Vertrags entscheiden Sie sich, ob Sie das Kapital in einer Summe ausgezahlt bekommen möchten oder eine monatliche Rentenzahlung erhalten. Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich. Die Besteuerung erfolgt rein nach dem Ertragsanteil.
Die richtige Lösung finden – und dran bleiben
Das Einkommen und die Tätigkeit eines Freelancers verändern sich im Laufe des Berufslebens. Eine regelmäßige Kontrolle der bisher erreichten Anlageziele und eine regelmäßige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten sind daher notwendig. Wenn Sie Ihr Einkommen deutlich erhöhen können, sollten Sie auch eine Anpassung bei den Einzahlungen in Ihre Altersvorsorge vornehmen. Sonst droht im Alter eine deutliche Einkommensreduktion.