Veröffentlichung der eigenen Arbeit
Eine Vielzahl von Designern macht einen unerhört guten Job und liefert optimale Werbung für andere. Jedoch bleibt die Eigenwerbung meist auf der Strecke. Immerhin findet sich auf den überwiegend ansprechenden Webseiten üblicherweise eine Liste von Referenzen als Nachweis für das eigene Können. Allerdings ist es nicht immer einfach, die Auftragswerke dann auch zur Werbung für die eigene Befähigung zu nutzen – was häufig mit den Nutzungsrechten zusammenhängt.
Designer im Angestelltenverhältnis
Besteht eine Festanstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber, haben Designer häufig das Problem, dass sie ihre Arbeiten nicht für eigene Werbezwecke nutzen dürfen. Folglich ist es ihnen untersagt, die im Rahmen der ausgeführten Arbeiten erstellten Werke in Broschüren oder auf der eigenen Website zu zeigen. Schließlich liegen die exklusiven Nutzungsrechte der vom Arbeitgeber an den Designer übergebenen Arbeitsaufträge eben beim Arbeitgeber selbst. Um die Arbeit dennoch veröffentlichen zu können, würden Angestellte die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers benötigen, welche im Regelfall nicht so einfach erteilt wird.
Bleibt nur, in der arbeitsfreien Zeit eigene Designs zu entwerfen und, mit ebenfalls nötiger Zustimmung des Arbeitgebers, nebenher noch in der Selbstständigkeit Aufträge für andere zu erledigen. Wer unter seinem eigenen Namen veröffentlichen will, tut das zum einen über seine eigene Webseite. Zum anderen bieten sich Drucke für Verkäufe, Broschüren oder Ausstellungen an. Wichtig hierbei ist, auf den Partner zu achten. Schließlich sollen die Drucklösungen effizient sein sowie den hohen Ansprüchen genügen.
Eine praktikable Option ist in diesem Kontext Web to Print. Digitale Drucklösungen helfen über die Schnittstelle Internet, Druckprojekte unkompliziert online zu verwalten, gestalten und bestellen zu können. Hierbei bietet sich Designern die Möglichkeit, individuelle Drucke zeitnah zu realisieren und bleiben in der Gestaltung individuell. Da darüber hinaus On-Demand-Drucke ebenso möglich sind wie flexible Nachdrucke, ist für personalisierte sowie kundenspezifische Drucke maximaler Spielraum. Ferner ist das Ganze beim professionellen Partner ebenfalls kosteneffizient.
Designer als Selbstständiger
Als selbstständiger und professioneller Designer hingegen sind die meisten Endkunden zumindest gerne bereit, die Zusammenarbeit als Referenz freizugeben. Ob mit den erstellten Werken Werbung betrieben werden darf, ist allerdings eine andere Geschichte. Denn dies ist generell abhängig von den vereinbarten Nutzungsrechten. Erhält der Auftraggeber die alleinigen Nutzungsrechte mit dem Vertragsabschluss, können die Arbeiten folglich auch nicht im Rahmen von eigenen Werbedrucken für Broschüren, Ausstellungen oder auf der Website eingesetzt werden.
Handelt es sich hingegen um einfache Nutzungsrechte, die im Übrigen ebenfalls für den Kunden preiswerter sind, steht einer Veröffentlichung durch den Designer zu Werbezwecken nichts entgegen. Wichtig ist, in jedem Fall eine Vereinbarung zu treffen, um anschließenden Problemen entgegenzuwirken.
Ein einfacher Weg
Hilfreich ist es, eine Webseite offline zu erstellen oder eine Broschüre on-demand zu drucken. Diese wird allerdings nicht gleich veröffentlicht, sondern erst einmal dem Kunden vorgestellt. So wird der eigentliche Auftraggeber nicht übergangen und in den Prozess eingebunden. Erfahrungsgemäß freuen sich die meisten Kunden darüber. Schließlich waren es die Qualitäten des Designers, die dazu geführt haben, diesen zu engagieren. Zeitgleich bietet eine Broschüre als Beispiel die Option, bestehenden Kunden die eigenen Fähigkeiten und Arbeiten noch einmal näherzubringen.
Im Allgemeinen ist stets darauf zu achten, dass das, was in Broschüren, Ausstellungen oder auf der eigenen Webseite präsentiert wird, hieb- und stichfest ist. Das bedeutet, dass für Inhalte, die eventuell von anderen Designern, Fotografen oder Künstlern stammen, ebenfalls Nutzungsrechte oder Veröffentlichungsrechte eingeholt werden müssen.