Urheberrecht & Unterlassungserklärung – wie hängt das zusammen und was gibt es zu beachten?
Im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen kommt es oft zur Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen. Sie werden gemeinsam mit Abmahnungen verschickt und sollen dafür sorgen, dass sich die Rechtsverletzung nicht wiederholt. Wer eine solche strafbewährte Unterlassungserklärung erhält, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen und unbedingt reagieren. Das bedeutet aber nicht, dass die Erklärung sofort unterschrieben werden muss. Zunächst ist zu prüfen, ob es überhaupt eine Rechtsverletzung gab, und wenn ja, ob die Unterlassungserklärung möglicherweise modifiziert werden sollte.

Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Es erstreckt sich auf künstlerische Werke verschiedener Art. Dazu gehören unter anderem diese:
- Bücher
- Artikel
- Texte
- Bilder
- Fotos
- Filme
- Musik
Anders als viele glauben, ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Es bleibt lebenslang beim Urheber. Er kann allerdings die Nutzungsrechte übertragen und seine Fotos zum Beispiel einer Firma zur Verfügung stellen, die diese dann auf ihrer Webseite verwendet. Das Urheberrecht dient also als Schutz vor der unrechtmäßigen Verwendung von künstlerischen Werken und soll zugleich dafür sorgen, dass die Schöpfer nicht übergangen, sondern ausreichend entlohnt werden.
Entstehung des Urheberrechts
Urheberrecht entsteht automatisch. Sobald ein Künstler ein Bild malt oder ein Autor einen Text verfasst, erhält er das Urheberrecht. Er muss es also nicht zunächst anmelden, wie das zum Beispiel beim Markenrecht der Fall ist. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die unerlaubte Verwendung von fremden Werken immer eine Rechtsverletzung darstellt.
Übrigens entsteht kein Urheberrecht, wenn Texte oder Bilder mithilfe einer KI generiert worden sind. Erst wenn ein Mensch Veränderungen an dem erstellten Inhalt vornimmt, kann es sein, dass er zum Urheber wird. Allerdings sind die Übergänge hier schwammig. Gleichzeitig kann es sein, dass der von der KI generierte Inhalt eine Urheberrechtsverletzung darstellt, weil er einem bereits bestehenden, vom Urheberrecht geschützten Werk zu sehr ähnelt.
Gemeinfreiheit nach 70 Jahren
Wir können also festhalten, dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Eine Ausnahme stellt lediglich die Vererbung dar. Ferner erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des tatsächlichen Urhebers. Das Werk gilt dann als gemeinfrei und darf von allen beliebig genutzt werden. Ein Beispiel dafür sind bekannte Werke der deutschen Literatur wie Goethes Faust oder die Räuber von Friedrich Schiller. Diese Klassiker können für wenig Geld gekauft werden, da praktisch nur die Produktionskosten für den Druck bezahlt werden müssen. Online stehen sie sogar kostenlos zur Verfügung.
Was passiert bei einer Urheberrechtsverletzung?
Wer gegen das Urheberrecht verstößt, missachtet damit die Verwertungsrechte des Urhebers. Wenn er davon Kenntnis bekommt und mit der unautorisierten Nutzung durch Dritte nicht einverstanden ist, kann er eine Abmahnung verschicken. Die Person oder das Unternehmen, das die Rechtsverletzung begonnen hat, muss dann die Anwaltskosten des Urhebers übernehmen. Dieser ist natürlich daran interessiert, dass der Verstoß nicht wiederholt wird. Das Risiko dafür kann er deutlich minimieren, indem er den unbefugten Nutzer dazu auffordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Welchen Sinn haben strafbewährte Unterlassungserklärungen?
Die strafbewährte Unterlassungserklärung in Verbindung mit einer Urheberrechtsverletzung soll dafür sorgen, dass die unbefugte Nutzung in Zukunft nicht noch einmal stattfindet. Dazu legt der Urheber seiner Abmahnung die Unterlassungserklärung bei, die dann vom Rechtsverletzer unterzeichnet werden soll. Beide Seiten vermeiden dadurch einen möglicherweise langwierigen und teuren Rechtsstreit und einigen sich auf außergerichtlichem Weg. Die Unterlassungserklärung ist strafbewährt, damit sie auch wirksam ist. Wenn es zu einem erneuten Verstoß kommt, muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden.
Abmahnschreiben sind nicht immer berechtigt
Allerdings ist es nicht in jedem Fall ratsam, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sobald sie ins Haus flattert. Zunächst sollte überprüft werden, ob die Abmahnung wirklich berechtigt ist. Das ist nämlich nicht immer der Fall.
- Wenn der Abmahnende gar nicht der Urheber ist, ist die Abmahnung unberechtigt.
- Möglicherweise liegen formelle Fehler vor. Zum Beispiel muss es genaue Angaben zum Werk geben. Auch die Rechtsverletzung muss in der Abmahnung dargelegt werden.
- Wenn das Werk bereits gemeinfrei ist, liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Dementsprechend ist eine Abmahnung auch nicht berechtigt.
- Falls der Inhalt KI-generiert ist, handelt es sich in der Regel ebenfalls nicht um eine Urheberrechtsverletzung. Hier ist der Einzelfall zu prüfen.
Wer eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erhält, sollte also immer überprüfen, ob sie auch wirklich rechtmäßig ist. Wenn ernsthafte Zweifel bestehen oder der Fall für den Laien unklar ist, sollte anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden. Denn wer die strafbewährte Unterlassungserklärung einfach unterschreibt, muss sich bis an sein Lebensende daran halten. Das gilt auch, wenn er gar keine Rechtsverletzung begangen hat.
Stafbewährte Unterlassungserklärungen können modifiziert werden
Auch wenn es wirklich zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist, kann es sein, dass der Abmahnende in der Unterlassungserklärung über das Ziel hinausschießt und die inhaltliche Reichweite unbegründete Ausmaße annimmt. In manchen Fällen ist auch die Vertragsstrafe einfach viel zu hoch. Deswegen raten Anwälte häufig zu einer Modifizierung. Das bedeutet, dass die Unterlassungserklärung angepasst wird und somit nicht mehr ganz so nachteilig für den Rechtsverletzer ausfällt. Dabei darf aber nicht übertrieben werden. Vor allem darf die modifizierte Unterlassungserklärung keine unzulässigen Bedingungen enthalten oder so formuliert sein, dass die Wiederholungsgefahr nicht entfällt.
Kann für die modifizierte Unterlassungserklärung ein Muster verwendet werden?
Theoretisch ist es natürlich möglich, für die Modifizierung ein Muster aus dem Internet heranzuziehen. Wer sich aber gar nicht mit dem Thema auskennt, sollte besser darauf verzichten. Die Muster sind allgemein gehalten und passen möglicherweise gar nicht zum individuellen Fall. Wenn die Modifizierung aber dafür sorgt, dass die Unterlassungserklärung so abgeändert wurde, dass sie nicht mehr als zulässig angesehen werden kann, darf der Rechteinhaber gerichtliche Schritte einleiten. Es kann auch passieren, dass das Muster zu weit gefasst ist und man sich so auch nach der Anpassung noch über das notwendige Maß hinaus zur Unterlassung verpflichtet.
Strafbewährte Unterlassungsklärung besser vom Anwalt modifizieren lassen
Ein erfahrener Anwalt weiß genau, wie weit er bei der Modifizierung gehen kann und welche Fallstricke es gibt. Er kann sich den individuellen Fall genau ansehen und selbst Spezialfälle professionell behandeln. Da man mit einer Unterlassungserklärung eine lebenslange Verpflichtung eingeht, sollte man nicht auf den Expertenrat verzichten und besser von der Verwendung eines Musters absehen. Hinzu kommt, dass der Anwalt für Falschberatungen haftbar gemacht werden kann. Man gibt also ein Stück Verantwortung ab.
Quellen:
https://www.anwalt.org/abmahnung-unterlassungserklaerung
https://www.lexware.de/wissen/marketing-vertrieb/urheberrecht
https://www.wbs.legal/urheberrecht/urheberrechtsverletzung
https://www.e-recht24.de/urheberrecht/7599-die-modifizierte-unterlassungserklaerung.html
